Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 35

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (fortsetzend):

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde betreffend gesetzliche Anerkennung der Blindenführhunde als Hilfsmittel

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, dem Nationalrat bis zum 31. Dezember 1998 einen Ministerialentwurf für die gesetzliche Anerkennung von Blindenführhunden, Service- und Signalhunden nach dem ASVG zuzuleiten und gleichzeitig die Vorarbeiten für die Festlegung verbindlicher Qualitätskriterien für Ausbildung und Prüfung von Blindenführ-, Service- und Signalhunden zu leisten.

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Frau Ministerin! Solange Sie das nicht gemacht haben und solange es keinen klaren Anspruch auf einen Blindenführhund als Hilfsmittel gibt, so lange werden wir von den Grünen diese Forderung stellen.

Frau Ministerin! Weil mir gerade eingefallen ist, daß Sie kein bedürftiger Fall sind und deshalb auch keine Zuschüsse lukrieren können, werde ich Ihnen den Hund wieder wegnehmen (Bundesministerin Hostasch legt den Plüschhund an das Ende der Regierungsbank), und zwar deshalb, damit ich Ihnen diesen dann wieder geben kann, wenn Sie endlich ein Gesetz gemacht haben, das die Forderungen blinder Menschen erfüllt. Dann werden Sie diesen Hund als Dankeschön für Ihre Leistung wieder bekommen. (Beifall bei den Grünen. - Bundesministerin Hostasch gibt den Plüschhund in eine Tragtasche und überreicht diese der Rednerin.)

19.28

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Angeordnete Haidlmayr hat jetzt einen Entschließungsantrag vorgelesen, der geschäftsordnungsgemäß eingebracht wurde und in die Verhandlung miteinbezogen wird.

Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Dr. Pittermann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. - Bitte, Frau Abgeordnete.

19.28

Abgeordnete Dr. Elisabeth Pittermann (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Zuerst möchte ich meinen Dank an Sie, Frau Bundesministerin Hostasch, und an Ihre BeamtInnen für diesen aufschlußreichen Bericht aussprechen. Aus Zeitgründen werde ich schnell nur wenige Aspekte dazu anführen.

Die Lebenserwartung als Gesundheitsindikator: 35jährige Männer mit Pflichtschulabschluß leben durchschnittlich fünf, Frauen vier Jahre kürzer als solche mit Hochschulabschluß. Selbst bei 65jährigen beträgt der Unterschied drei Jahre. Schuld sind schlechtere Zugangschancen zu Gesundheitseinrichtungen und die Lebensbedingungen. Der Ärmere stirbt früher. Ein möglichst hoher Ausbildungsgrad aller Menschen ist daher vorrangiges Ziel einer zukunftsorientierten Politik. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Thema "soziale Hängematte": Die Armutsquote in Arbeitslosenhaushalten ist fünfmal so hoch wie bei der Gesamtbevölkerung, bei Langzeitarbeitslosenhaushalten über 40 Prozent. Arbeitslose sind nicht nur arm, sie leiden auch sehr. 90 Prozent würden wahrscheinlich mit uns tauschen: ihre Freizeit gegen unsere Arbeitsbelastung mit entsprechendem Sozialprestige und Einkommen. Sie zu zwingen, jede Arbeit anzunehmen, bedeutet Lohndumping. Diesem modernen Sklaventum stimmen wir niemals zu!


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