Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 36

Trotz hoher Treffsicherheit der Sozialleistungen muß unser Ziel höhere Bildung, ausreichende Arbeit zu entsprechenden Bedingungen sowie Verbesserung der Lebensbedingungen für Frauen sein.

Soziale Unterschiede zeigt die Pensionsverteilung: 71 Prozent der BezieherInnen, und zwar die Unselbständigen, erhalten 59 Prozent des Pensionsvolumens. 14 Prozent der BezieherInnen, und zwar Beamte, lukrieren 29 Prozent. Die höchstmögliche ASVG-Eigenpension betrug 27 573 S. Der durchschnittliche Ruhebezug der BeamtInnen machte 32 100 S aus. Der Anteil der Sozialversicherungsinvaliditätspensionen betrug 15,5 Milliarden Schilling, jener von Beamten 13,5 Milliarden Schilling. Abgesehen von höherer Leistung muß der prozentuelle Anteil invalider Beamter höher sein.

An der Gefährlichkeit der Tätigkeit sowie am Arbeitsleid der Beamten liegt es nicht, sondern an leichterer Pensionszuerkennung. Diese durch Steuern finanzierte soziale Hängematte betrifft nicht Parias, sondern Privilegierte, daher regt sie nicht auf. Während die ASVG-Hinterbliebenenpensionen von 1980 bis 1995 um 120 Prozent stiegen, nahmen sie bei Beamten um 159 zu. Ursachen dafür wären wegen des höheres Einkommens die junge Zweitfrau und später Kindersegen.

Hinterbliebenenpensionen sollten bei großen Altersunterschieden limitiert werden. Die im Haushalt tätige Gattin fördert Karriere und Bequemlichkeit der Männer. Bei hohem Pro-Kopf-Einkommen sollte sie der liebende Gatte sozialversichern, statt beitragsfrei mitzuversichern.

Die Witwenpensionen nach gut verdienenden Männern liegen häufig über den von Frauen erarbeiteten Pensionsansprüchen. 5 Millionen Beitragsleistenden stehen 2,7 Millionen Mitversicherte gegenüber.

Abschließend zu den Krankenversicherungen: Ein Versicherungsgrad von 99 Prozent zeigt hohe Effizienz. Brachten die Krankenversicherungen 1978 einen Anteil von 31,5 Prozent der KRAZAF-Mittel auf, verdoppelte er sich fast im Jahre 1996 auf 59 Prozent. Die Ausgaben der Krankenversicherung orientieren sich an den Einnahmen. Bei mehr Leistungen müssen auch die Einnahmen steigen.

Die Armutsgefährdungsgrenze liegt unter dem EU-Durchschnitt. Besonders armutsgefährdet sind Arbeitslosenhaushalte, Alleinerzieherinnen, Verdiener in Niedriglohnbranchen.

Unsere Sozialleistungen wirken überdurchschnittlich bei Einkommensschwächeren und sind sehr treffsicher. Wir sind stolz auf dieses System, wachsam gegenüber Tendenzen zum Sozialabbau und wollen unser Sozialsystem zum Vorteil unserer Bürger weiter verbessern. (Beifall bei der SPÖ.)

19.33

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haller. Gleichfalls freiwillige Redezeitbeschränkung 4 Minuten. - Bitte, Frau Abgeordnete.

19.33

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ich sehe sie nicht. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie ist mit dem Hund äußerln gegangen!) Sie wird hoffentlich wiederkommen.

Diese Sozialdebatte befaßt sich mit insgesamt 15 Tagesordnungspunkten. Außer dem natürlich äußerst wichtigen Bericht zur sozialen Lage hätten es die restlichen 14 Punkte, die alle Anträge von Oppositionsparteien darstellen, verdient, daß man sich von diesem Rednerpult aus mit ihnen ausführlich auseinandersetzt. Ich werde mich aus zeitökonomischen Gründen nur mit fünf dieser 15 Tagesordnungspunkte befassen, und zwar mit jenen fünf Punkten, die die Zustimmung der Freiheitlichen bekommen werden, weil wir selbst in diesen betreffenden Bereichen parlamentarische Aktivitäten gesetzt haben.


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