Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 61

Meine Damen und Herren! Einen Wermutstropfen möchte ich erwähnen: die Nachtruhezeit für die Gastronomie. In diesem Bereich müssen wir noch Korrekturen vornehmen und ein Signal setzen. Ich ersuche Sie, zu ermöglichen, daß wir auch diese Regelung noch vor dem Sommer erledigen können, daß die Jugendlichen bis 23 Uhr arbeiten dürfen und dafür bis 7 Uhr morgens ihre Ruhe haben. Denn die Gastronomie braucht das - und die Jugendlichen wollen das auch! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Wir werden weiterarbeiten müssen, wir werden weiter reformieren müssen, wir werden insbesondere unsere Wirtschaft zu befähigen haben, daß sie unsere Lehrlinge ausbilden will und auch ausbilden kann. Meines Erachtens ist die Wirtschaft dazu bereit. (Beifall bei der ÖVP.)

21.24

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet.

Damit ist die Debatte geschlossen.

Da kein Schlußwort des Herrn Berichterstatters stattfindet, treten wir sogleich in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte, zu diesem Zweck den jeweiligen Platz einzunehmen.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehme.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1261 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf stimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. - Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte daher jene Damen und Herren, die dem Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. - Auch dies geschieht durch die Mehrheit.

Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1262 der Beilagen.

Im Falle Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. - Dies geschieht durch die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte Sie, so Sie dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. - Auch dies geschieht durch die Mehrheit.

Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

18. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1105 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Landarbeitsgesetz 1984 geändert wird (1130 der Beilagen)


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