Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 82

wegzukommen! Letztendlich ist die Stärke des österreichischen Gesundheitssystems sehr stark abhängig von der Motivation aller. Setzen Sie, Frau Minister Hostasch, Ihre Fähigkeit, die Sie wirklich in großem Maße besitzen, nämlich Ihre Fähigkeit zum Gespräch, ein! Ich glaube, das braucht das Gesundheitsministerium besonders in dieser Phase. Dann wird ein aus Ihrer Sicht möglicherweise sinnloser Konflikt etwas weniger sinnlos werden! - Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.46

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Konrad. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. - Bitte, Frau Abgeordnete.

22.46

Abgeordnete Dr. Helga Konrad (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich habe bereits angekündigt, daß ich zum Bundesgesetz über den kardiotechnischen Dienst Stellung nehmen möchte.

Aus Sicht der sozialdemokratischen Fraktion begrüße ich dieses Gesetz, weil es einen weiteren Schritt zur Professionalisierung im Gesundheitsbereich darstellt. Diese Professionalisierung ist meines Erachtens dringend notwendig, damit wir in Österreich unser hochwertiges medizinisches Leistungs- und Versorgungsangebot weiterhin nicht nur gewährleisten, sondern auch ausbauen können.

Durch die fortschreitende Technisierung der Medizin, der Chirurgie und besonders der Herzchirurgie haben sich mittlerweile seit einigen Jahren Aufgaben entwickelt, die von einer neuen Berufsgruppe, den Kardiotechnikerinnen und Kardiotechnikern, ausgeführt werden. Dieser Beruf, der eine hohe Qualifikation erfordert, war bis jetzt in Österreich noch nicht gesetzlich geregelt. Bislang gibt es in Österreich kein definiertes Berufsbild und keine spezielle, für die Berufsausübung verpflichtende Ausbildung. Die 39 Kardiotechniker, die derzeit in neun Herzzentren arbeiten, wurden an ihrem jeweiligen Arbeitsplatz angelernt und mußten und müssen sich ihr Spezialwissen in Eigenverantwortung erarbeiten.

An diesem Punkt möchte ich auf die Kritik eingehen, die hier geäußert wird, daß für 39 Personen ein eigenes Gesetz geschaffen wird: Es geht bei diesem Gesetz nicht nur um jene 39 Personen, die diesen Beruf derzeit ausüben, sondern es geht um die Qualitätssicherung dieser notwendigen medizintechnischen Leistung. Dadurch ist das Gesetz mehr als gerechtfertigt.

Mit der gesetzlichen Regelung des Berufs des Kardiotechnikers und der Kardiotechnikerin und einer entsprechend qualifizierten Ausbildung wird Österreich - gemeinsam mit Italien - vorbildhaft in der EU sein. Bis jetzt gibt es nämlich nur in Italien eine gesetzlich geregelte Ausbildung, nämlich ein dreijähriges Hochschulstudium. In den anderen EU-Staaten gibt es derzeit keine Regelungen für diese Berufsgruppe, wohl aber Bestrebungen, die genau in die Richtung der jetzt in Österreich vorliegenden Regelungen gehen.

Die geregelte Ausbildung, mit der einheitliche, verbindliche Standards geschaffen werden, stellt neben der Formulierung eines detaillierten Berufsbildes einen Schwerpunkt des Gesetzes dar. Derzeit werden Kardiotechniker von einer Krankenanstalt in ein Dienstverhältnis aufgenommen und sozusagen angelernt. Im neuen Ausbildungsmodell, das im Gesetz vorgesehen ist, werden qualifizierte Personen in einem Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt ausgebildet, die als Ausbildungsstätte anerkannt ist.

Besonders im Interesse der Qualitätskontrolle ist die geplante Einrichtung des kardiotechnischen Beirates zu sehen. Er ressortiert zur Bundesministerin für Arbeit, Soziales und Gesundheit und soll auch als Prüfungskommission fungieren. Die Sorge, daß daraus zusätzliche Kosten erwachsen, ist unbegründet, denn die Mitglieder des Beirates werden diese Funktion ehrenamtlich ausüben.

Abschließend: Aus Sicht meiner Fraktion begrüße ich dieses Gesetz nicht nur deshalb, weil es der beruflichen Qualifizierung im Gesundheitsbereich dient, sondern auch deshalb, weil es ein Berufsfeld erschließt und bekanntmacht, das bisher weitgehend unbekannt gewesen ist, und


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