Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 103

StVO befassen. Diese werden wir Freiheitlichen ablehnen, vor allem deshalb, weil der Gesetzestext in weiten Bereichen auf eine Art und Weise ausgearbeitet ist, die aus unserer Sicht sehr bald wieder zu Novellierungen Anlaß geben wird.

Das bezieht sich zum Beispiel auf den Bereich, in dem es um die Legalisierung des Vorbeischlängelns von Motorrädern an stehenden Kolonnen geht. Wir alle wissen, daß das eine Materie ist, die sehr viele Menschen im Straßenverkehr aufregt. Der Text, in dem diese Legalisierung erfolgt, ist sehr schwammig formuliert. Es heißt darin, daß "ausreichend Platz" vorhanden sein muß, damit das Vorbeischlängeln erlaubt ist. Da wird es aufgrund verschiedenster Reaktionen - auch aus dem Autofahrerbereich - sicherlich zu Schwierigkeiten kommen.

All diese Fragen sind nicht sehr gut gelöst, auch nicht die Erlaubnis, welche das Inlineskaten auf Geh- und Radwegen betrifft. Wir wissen, daß aufgrund der unterschiedlichen Bewegungsabläufe, der unterschiedlichen Geschwindigkeiten zwischen Radfahrern und Skatern und der engen Räume auf den Geh- und Radwegen wahrscheinlich ebenfalls Probleme geradezu vorprogrammiert sind, die zu weiteren Novellierungen führen werden.

Auch was die Fahrradausrüstung betrifft, haben wir die Festlegung eindeutiger Mindeststandards gefordert. Es ist aber nur zu einer Verordnungsermächtigung gegenüber dem Verkehrsminister gekommen, und das ist uns zuwenig. Alles in allem, muß ich sagen, sind aus unserer Sicht diese Bereiche nicht befriedigend geregelt worden.

Der Hauptgrund für unsere Ablehnung dieser StVO-Novelle ist das Vorbeiarbeiten am eigentlichen Ziel. Man hat vier Unterausschüsse und einen Vollausschuß mit der hauptsächlichen Zielsetzung tagen lassen, im Bereich der Beeinträchtigung durch Drogen bei Inbetriebnahme von Fahrzeugen entscheidend weiterzukommen beziehungsweise dieser Beeinträchtigung durch Drogen einen Riegel vorzuschieben. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Aber in dieser Hinsicht ist überhaupt nichts geschehen, auch wenn Herr Abgeordneter Kukacka jetzt hier einen Vaterschaftsstreit darüber beginnt, wer als erster einen entsprechenden Antrag eingebracht hat.

Wir sind sehr genau darüber informiert, daß er als Reaktion auf einen freiheitlichen Antrag bereits im vorigen Jahr einen Abänderungsantrag zu diesem Gegenstand im Ausschußbericht formuliert hat, in dem unter dem Titel "Besondere Sicherungsmaßnahmen gegen Beeinträchtigung durch Alkohol oder Suchtgift" folgendes steht: Weiters gilt der Zustand einer Person bei einem Alkoholgehalt des Blutes von 0,3 Gramm pro Liter oder 0,3 Promille oder darüber oder bei einem Alkoholgehalt der Atemluft von 0,15 Milligramm pro Liter oder darüber - jeweils in Verbindung mit dem Nachweis von Suchtgift - als beeinträchtigt.

Präsident Dr. Heinz Fischer: 3 Minuten.

Abgeordneter Ing. Walter Meischberger (fortsetzend): Danke vielmals. - Das ist weniger, als wir einfordern. Aber aus unserer Sicht wäre das ein sehr wichtiger, ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung. Wir haben es Herrn Kukacka leichtgemacht: Wir haben seinen eigenen Abänderungsantrag fix und fertig vorbereitet unter dem Titel: Mag. Kukacka und Kollegen fordern ...

Wir würden ihm sofort die Unterstützung geben, die er jetzt hier eingefordert hat. Wir wollen ihn beim Wort nehmen. Ich werde ihm diesen Abänderungsantrag auf sein Pult legen. Vielleicht erscheint er noch einmal im Saal, dann kann er den Antrag einbringen. Wir werden ihm gerne die Zustimmung erteilen und damit die notwendige Mehrheit verschaffen. - Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen. - Abg. Ing. Meischberger begibt sich zum Platz des Abg. Mag. Kukacka und hinterlegt dort ein Schriftstück.)

0.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kurzbauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. - Bitte.

0.03

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr verehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete Moser, Sie haben in Ihrem Debattenbei


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