Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / 160

Bankwesengesetzes den Sparkassen die Möglichkeit eröffnet, ihr Unternehmen in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln und durch das mobilere und flexiblere Instrument der Aktie neue Eigentümer und Kapitalgeber zu suchen.

Die rechtliche Umwandlung in eine Stiftung ist auch eine notwendige Voraussetzung, um den Sparkassen eine Rechtsform zu geben, die den internationalen Standards entspricht und somit unabdingbar für eine Internationalisierung des Sparkassensektors ist. "Stiftung" ist ein international gebräuchlicher und vor allem transparenter Begriff. Die Stiftungsebene und die Ebene der Sparkassenaktiengesellschaft sind damit klar getrennt. Für jeden dieser beiden Bereiche gelten eigene Organisationsvorschriften.

Die ÖVP geht davon aus, daß durch sehr gezielte, überlegte Organbesetzungen klare Verantwortungsstrukturen geschaffen werden.

Aufgrund der eingangs skizzierten Entwicklungen brauchen wir in Österreich leistungsfähige, international konkurrenzfähige Geldinstitute. Es muß in unser aller Interesse liegen, daß dieser für die Volkswirtschaft so wichtige Bereich über einen starken österreichischen Kern verfügt. Die Entscheidungen in diesem strategisch so wichtigen Wirtschaftszweig sollen auch in Zukunft in Österreich fallen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Es wird mit dem heutigen Gesetzesbeschluß vom österreichischen Gesetzgeber ein deutliches Signal in Richtung Vermögenserhaltung gesetzt. Was dies für die österreichische Volkswirtschaft bedeutet, wird sich mittel- bis langfristig zeigen, wenn die Stiftungen Mittel angesammelt haben, um in österreichische Unternehmen zu investieren und den Stiftungszweck auch für die Allgemeinheit in Österreich zu erfüllen. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

18.51

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Böhacker. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.51

Abgeordneter Hermann Böhacker (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte in meinem Redebeitrag ein paar kurze Worte zum Tabakmonopolgesetz sagen. Aber zunächst, replizierend auf die Ausführungen des Kollegen Peter, der leider nicht mehr da ist, möchte ich feststellen: Wir haben zur Kenntnis genommen, daß Kollege Peter fordert, daß das Vertriebsmonopol der Tabaktrafiken ersatzlos aufgehoben wird.

Es ist grundsätzlich so, daß Monopole in Zeiten der Globalisierung zu hinterfragen sind. Selbstverständlich! Nur: Das Vertriebsmonopol im Bereich der Trafikanten hat wohl eine ganz andere Aufgabe als die üblichen Monopole. Auch wenn es nur mehr rund 1 300 Behinderte oder Invalide sind (Bundesminister Edlinger: Steigend!) – die Zahl ist steigend –, die Trafikanten sind, so zeugt es von einer unglaublichen sozialen Kälte, wenn Herr Kollege Peter dieses Vertriebsmonopol sozusagen auf dem Altar der freien Marktwirtschaft opfern will.

Es stimmt schon, daß da einiges danebenläuft, daß sich ein grauer Markt, ein Ablösemarkt entwickelt hat, aber das muß man von einer anderen Seite her lösen und nicht mit einer Aufhebung dieses Vertriebsmonopols.

Selbstverständlich fordern auch wir, daß bei der Vergabe von Trafikberechtigungen Invalide, Behinderte verstärkt zu bevorzugen sind, und man muß dafür eintreten, daß da sehr wohl strenge Maßstäbe angelegt werden. Es kann wirklich nicht so sein, daß ehemalige Fußballprofis, nur deswegen, weil sie einen Meniskusschaden haben, als Invalide in diesem Sinne gelten.

Nun zum Gesetz selbst: Diese Novelle zum Tabakmonopolgesetz ist ein signifikantes Beispiel dafür, wie ein Gesetz in der Theorie ausschaut und sich dann in der Praxis darstellt: sinnvoll oder unsinnig.


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