Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / 124

Wenn es Warnhinweise gibt, dann bin gerade ich ein Garant dafür, daß ich jedem Warnhinweis nachgehe. Sie können mir keinen Fall nachweisen – weil es keinen gibt –, bei dem ich nicht auf einen konkreten Verdacht hin auch sofort versucht habe, die entsprechenden Ermittlungen einzuleiten und diese Dinge auch schonungslos aufzuklären. Dabei war mir völlig egal, ob das von dieser politischen Seite gekommen ist oder von Ihrer politischen Seite – ich bin all den Dingen nachgegangen (Abg. Dr. Khol: Stimmt!) und habe versucht, offen, transparent und schonungslos das aufzuklären, was aufzuklären ist. (Ruf bei den Freiheitlichen: Stimmt, ja!) Die Unterstellung von Ihnen, daß ich Warnhinweise nicht ernst nehme, möchte ich zurückweisen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich möchte noch eines sagen, was mir persönlich wichtig erscheint: Ich glaube, daß es ein Fehler ist, wenn Sie sagen, daß man Sicherheit nicht allen Menschen zukommen lassen will. Mein Bestreben ist es – und ich glaube, die überwältigende Mehrheit dieses Hauses, wenn nicht alle in diesem Haus, will das haben –, daß Sicherheit auch ein wichtiges Grundrecht des Menschen ist, wobei es bei Sicherheit meiner Meinung nach nicht nur um Kriminalitätsbekämpfung und Verbrechensbekämpfung oder um den bestmöglichen Schutz der Landesgrenzen geht, sondern für mich ist Sicherheit ein sehr umfassender Begriff, ob das jetzt ökologische Sicherheit oder soziale Sicherheit, Beschäftigung und so weiter ist.

Was Sie aber heute getan haben, nämlich Lassing, die schreckliche Ermordung der Kurden im Jahre 1989 und die Riegerbank in einen Topf zu werfen, ist auch unzulässig. Ich würde gerne mit Ihnen die Debatte führen – wahrscheinlich können wir sie hier von der Regierungsbank aus hin zur Oppositionsbank nicht führen –, aber sagen Sie mir, wie die österreichische Exekutive in den einzelnen Fällen mit den jetzigen rechtlichen Instrumenten früher, vorbeugend, präventiv hätte handeln können. Ich sehe diese Möglichkeit fast nicht. Möglicherweise hat es Versäumnisse gegeben, dann höre ich diese Versäumnisse gerne und bin auch gerne bereit, darauf zu reagieren. Ich sehe aber keine Möglichkeit, wie die Exekutive hier hätte anders handeln können.

Das letzte, was ich noch sagen möchte, betrifft den Mundhöhlenabstrich, die DNA-Analyse: Ich weiß schon, daß es manchen – nicht Ihnen, das unterstelle ich nicht Ihnen – vielleicht ein Dorn im Auge ist, daß die österreichische Exekutive mit der DNA-Analyse, die wir als zweites Land Europas eingeführt haben, sehr erfolgreich ist. Wir haben bereits eine Reihe von schrecklichen Sexualverbrechen aufklären können, wir haben bereits eine Reihe von schrecklichen Straftatbeständen – Morde und ähnliches – aufklären können. Der Mundhöhlenabstrich ist aber nicht gedacht für Menschen, die sich nichts zuschulden kommen haben lassen, sondern er ist ausschließlich für Personen gedacht, die schwer kriminell geworden sind oder unter dem Verdacht stehen, schwer kriminell zu sein. Ausschließlich für diese Personen ist er gedacht. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.57

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Leikam. – Bitte, Herr Abgeordneter.

15.58

Abgeordneter Anton Leikam (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich bin dem Herrn Bundesminister sehr dankbar, daß er sich jetzt noch einmal zu Wort gemeldet hat und hier einige nicht haltbare Vorwürfe der Klubobfrau der Grünen zurechtgerückt hat. Denn es ist schon so, wie es der Herr Innenminister erwähnt hat: Der Bürger unseres Staates hat natürlich ein Grundrecht auf Freiheit – selbstverständlich! –, aber genauso ist es auch ein Grundrecht des Bürgers, wenn er Schutz vor Kriminalität einfordert. Diesen Schutz vor Kriminalität kann man nicht irgendwo in einem Großmarkt erwerben, sondern Schutz vor Kriminalität hat gewisse Voraussetzungen; Voraussetzungen, die auf gesetzlicher Basis beruhen, Voraussetzungen, die in der Organisation unseres Exekutivapparates zu finden sind, und letztendlich auch Voraussetzungen, die beim einzelnen Bürger selbst liegen, inwieweit er dazu bereit ist, mit der Exekutive zusammenzuarbeiten, und inwieweit er dazu bereit ist, auch die Grundrechte und die Gesetze unseres Landes zu akzeptieren.


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