Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 156. Sitzung / 50

Die Abgeordneten Mag. Peter und Genossen haben darüber hinaus beantragt, dem Wirtschaftsausschuß zur Berichterstattung über die Anträge 607/A (E), 608/A (E), 609/A (E), 610/A (E), 611/A (E), 612/A (E), 613/A (E), 614/A (E), 615/A (E) und 513/A der Abgeordneten Mag. Peter und Genossen eine Frist bis zum 22. März 1999 zu setzen.

In bezug auf diese Fristsetzungsanträge wurde keine Durchführung einer Debatte beantragt. Die entsprechenden Abstimmungen werden daher gemäß der Geschäftsordnung nach Beendigung der Verhandlungen dieser Sitzung erfolgen.

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächstes teile ich mit, daß die Abgeordneten Dr. Schmidt, Dr. Petrovic und Genossen beantragen, gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung einen Untersuchungsausschuß zur Untersuchung der politischen Verantwortlichkeit der Bundesregierung, insbesondere des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, des Bundesministers für Inneres und des Bundesministers für Justiz, sowie vermuteter rechtswidriger Einflußnahme durch politische Funktionsträger im Zusammenhang mit den Ermittlungen zu den Morden an drei Kurden im Juli 1989 und der Verfolgung der drei dieser Tat verdächtigten Personen einzusetzen.

Es liegt in diesem Zusammenhang auch das nach § 33 GOG gestellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen. Diese Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung dieser Sitzung stattfinden.

Absehen von der 24stündigen Aufliegefrist

Präsident Dr. Heinz Fischer: Um Punkt 10 der heutigen Tagesordnung in Verhandlung nehmen zu können, ist es nach § 44 (2) der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24stündigen Aufliegefrist für den Ausschußbericht abzusehen. Dabei handelt es sich um den Bericht des Immunitätsausschusses über das Ersuchen des Landesgerichtes Klagenfurt um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Heinz Anton Marolt.

Bei diesem Beschluß ist eine Zweidrittelmehrheit des Hohen Hauses erforderlich. Ich stelle fest, daß das entsprechende Präsenzquorum gegeben ist.

Ich bitte daher jene Damen und Herren, die im Sinne des § 44 der Geschäftsordnung dafür stimmen, von der 24stündigen Aufliegefrist für diesen Ausschußbericht Abstand zu nehmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Ich stelle fest, daß dies vom Nationalrat einstimmig angenommen wurde.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 5453/J bis 5526/J.

2. Anfragebeantwortungen: 4754/AB bis 4907/AB.

Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates): 40/ABPR und 41/ABPR.

3. Regierungsvorlagen:

3. Dienstrechts-Novelle 1998 (1552 der Beilagen),


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