Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 162. Sitzung / 182

Es geht aber nicht nur um neue Gesichter, sondern um eine Strukturreform, es geht darum, vorhandene Mängel zu beseitigen, die Kontrolle zu verbessern und auch die Möglichkeit zu schaffen, daß auch einzelne Kommissare abgelöst werden können.

Da wir Österreicherinnen und Österreicher sehr daran interessiert sein müssen, daß die Europäische Union funktioniert, daß korrekt vorgegangen wird, daß die Mittel sinnvoll und ordnungsgemäß eingesetzt werden, möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen betreffend Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption und für mehr Transparenz in der Europäischen Union

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung:

Die Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, alle schon eingeleiteten Maßnahmen auf europäischer Ebene intensiv fortzusetzen,

1. um eine politisch voll handlungsfähige Kommission nach dem Verfahren des Vertrages von Amsterdam möglichst rasch zu bestellen, wobei jedenfalls zu berücksichtigen ist, dass dieser neuen Kommission keinesfalls Personen angehören dürfen, deren Verantwortlichkeit in den vom Ausschuss unabhängiger Sachverständiger geprüften Fällen festgestellt wurde;

2. um schnellstmöglich ein Verfahren festzulegen, nach dem es möglich ist, einzelne Kommissare zur Verantwortung zu ziehen;

3. um die unabhängige Anti-Betrugsbehörde mit den notwendigen Kompetenzen und Einschaurechten sowie den notwendigen Ressourcen auszustatten, die für die Erreichung des Zieles dieser Behörde notwendig sind;

4. um das Immunitätenprotokoll in die Richtung abzuändern, dass Beamten und sonstigen Bediensteten der Gemeinschaft keine Immunität bei Amtsdelikten zukommt;

5. damit die Anstellungsverfahren der Beamten und sonstigen Bediensteten der Gemeinschaft regelmäßig auf die Korrektheit des Verfahrens überprüft werden und eine Anstellung außerhalb dieses Verfahrens nicht mehr möglich ist;

6. um die Ansätze für strukturelle Reformen – etwa im Rahmen einer interinstitutionellen Vereinbarung zwischen Parlament, Kommission und Rat – zu unterstützen, wobei folgende Punkte hervorzuheben sind:

eine Änderung der Haushaltsordnung, wonach auch die persönliche Verantwortung einzelner Kommissionmitglieder zu berücksichtigen ist;

die Stärkung der Position der Kommissare gegenüber ihrem Beamtenapparat, damit sie ihrer politischen Verantwortung gerecht werden können;

Stärkung der parlamentarischen Kontrollrechte;

unverzügliche und ausnahmslose Information der nationalen Justizbehörden über Fälle von vermuteten Betrug, Korruption oder anderen Delikten, wo der Verdacht besteht, dass EU-Beamte verwickelt sind;

7. um dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rechnungshof durch einen erleichterten und erweiterten Informationszugang die Erfüllung ihrer Kontrollaufgaben in einem qualitativ besseren Maß zu ermöglichen;


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