Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 164. Sitzung / 28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Hofmann, bitte.

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Das, was Sie jetzt geäußert haben, nämlich die freiwillige Mitgliedschaft und die Unverbindlichkeit hinsichtlich der Erteilung öffentlicher Aufträge entspricht nicht der Praxis.

Werden Sie daher, insbesondere deshalb, weil auch Beamte Ihres Ministeriums stark in das Geschehen der Gütegemeinschaften eingebunden sind, dafür Sorge tragen, daß diese Insidergeschäfte, die da nachweislich stattfinden, beendet werden?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Herr Abgeordneter! Ich habe Ihnen im Zuge einer der letzten Interventionen hier im Hohen Hause angeboten, daß Sie mir in einem persönlichen Gespräch Ihre Vorbehalte darlegen und wir versuchen, das direkt über den konkreten Fall zu klären.

Generell kann ich Ihnen meine Bereitschaft nur dahin gehend signalisieren, daß es, falls Dinge, wie Sie sie behaupten, tatsächlich so stattfinden, nicht die geringste Intention unseres Hauses gibt, so etwas zu fördern.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Dr. Trinkl, bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Bundesminister! Sie haben gesagt, bei Gütegemeinschaften handelt es sich um eine freiwillige Vereinbarung besonders qualitätsorientierter Betriebe, die mit der Wirtschaftskammer direkt nichts zu tun haben und auch keine Initiative der Wirtschaftskammer sind.

Haben Sie vor, in diese privaten Vereinbarungen einzugreifen, beziehungsweise sehen Sie überhaupt eine Notwendigkeit zur Änderung der bestehenden Rechtslage?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Als Jurist habe ich den Eindruck, daß es nicht klug ist, heute noch mit einer Verordnung aus dem Jahre 1942 zu "fahren", sondern meine, daß es notwendig wäre, eine echte "Austrifizierung" dieser Bestimmung vorzunehmen, und daran werden wir in meinem Haus arbeiten.

Am Prinzip selbst, daß es der privaten Initiative überlassen ist, sich so zu organisieren und dann akkreditiert zu werden, habe ich nichts zu ändern vor. Ich habe sogar vor, manche Funktionen meines Hauses auszugliedern, Privaten zu übertragen, da nicht alles von der öffentlichen Hand gemacht werden muß. In diesem Zusammenhang nenne ich etwa die Qualitätskontrolle im Rahmen von Akkreditierungen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals. – Herr Abgeordneter Mag. Peter, bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Welche wettbewerbsrechtlichen Kontrollmöglichkeiten haben Sie über diese Gütegemeinschaften? – Wenn keine: Ist es nicht auch eine Frage des Kartell- und Wettbewerbsrechtes, diese Gütegemeinschaften zu überwachen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Minister, bitte.

Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner: Herr Abgeordneter! Dabei handelt es sich um einen der sensibelsten Bereiche der Wettbewerbspolitik, wo ein Mitbewerber den anderen – sagen wir es so: wie ein Geier den anderen – kontrolliert. (Abg. Mag. Peter: Nicht so wie in der Mineralölwirtschaft?!)


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