Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 22

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

288/M

Was gedenken Sie aufgrund der zunehmenden Verarmung der ländlichen, insbesondere der (berg)bäuerlichen Bevölkerung, die von gesetzwidrigen Kanalprojekten wesentlich mitverursacht wird, in Ihrem Verantwortungsbereich zu tun?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Herr Minister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Ich möchte eingangs festhalten, daß es nach den jüngsten Zahlen im Bereich bergbäuerlicher Einkommen im Jahre 1998 ein Plus von 5 Prozent gegeben hat.

Zweitens, Herr Abgeordneter, wissen Sie, daß das Wasserrechtsgesetz jene gesetzliche Grundlage ist, die den Schutz der Gewässer zum Ziel hat, und nicht festlegt, mit welchen finanziellen Mitteln dieses Ziel erreicht wird. Diese Bestimmungen sind etwa im Umweltförderungsgesetz geregelt oder beim konkret von Ihnen angesprochenen Problem in den Landesgesetzen, die die Kanalisation regeln.

Ich weiß aber, daß es immer wieder offene Fragen in diesem Zusammenhang gibt, daher bin ich mit dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie übereingekommen, über den Sommer eine Arbeitsgruppe einzurichten unter Einbeziehung der österreichischen Kommunalkredit AG, die die Förderungen konkret abwickelt, um dann die notwendigen rechtlichen Schritte nicht nur im Wasserrechtsgesetz, sondern aus meiner Sicht auch im Umweltförderungsgesetz zu setzen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Bitte.

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Bundesminister! In der Kommission für Siedlungswasserwirtschaft wurde zwei Jahre lang über ein Thema diskutiert, nämlich daß jetzt der ländliche Raum kanalisiert und die Abwasserversorgung vorangetrieben werden soll. Es wird in den nächsten Jahren ein Drittel des Gesamtbudgets Österreichs damit verbaut und verplant. Wir haben einen präzisen Vorschlag gemacht. Warum schieben Sie diesen Vorschlag nun wieder auf die Beamtenebene, verschanzen sich hinter der Beamtenebene, obwohl es hier im Hause bereits durch die Legislative eine Einigung gegeben hat?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Ich "verschanze" mich hinter niemandem, sondern es ist meine Aufgabe, vernünftige Regelungen umzusetzen, und vernünftige Regelungen erfordern einerseits Maßnahmen im Wasserrechtsgesetz, aber andererseits Maßnahmen im Umweltförderungsgesetz. Da ich für die Vollziehung des Umweltförderungsgesetzes nicht zuständig bin, sondern Kollege Bartenstein, ist es wohl legitim, daß wir in einer gemeinsamen Gruppe zeitgerecht einen Lösungsvorschlag für die Novellierung beider Gesetze erarbeiten werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Auer, bitte.

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Bundesminister! Es ist unbestritten, daß Bürokratie und derartige Erschwernisse zur Kostenbelastung beitragen. Welche Möglichkeiten bietet das neue Wasserrechtsgesetz, durch eine Verfahrensvereinfachung eine Senkung der Kosten zu ermöglichen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Bereits die letzte Novelle des Wasserrechtsgesetzes hat diese Verfahrensvereinfachung zum Ziel gehabt und auch durchaus erste große Erfolge bewirkt. Ich denke, daß etwa die Umstellung von der Einzelgenehmigung hin zu einer Typengenehmigung ein derartiger Erfolg ist.


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