Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Ich halte zwei Bereiche für substantiell, um Verbesserungen erzielen zu können. Das eine ist, daß wir mit der Schaffung von zwei zusätzlichen größeren Weinbaugebieten den neuen Vermarktungsnotwendigkeiten Rechnung getragen haben, und das zweite ist, daß wir mit der Novelle des AMA-Gesetzes, die parallel mit der Weingesetznovelle erfolgt ist, nun auch eine gerechte und verbreiterte Aufbringungsbasis für die Marketing-Beiträge gefunden haben.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Smolle, bitte.

Abgeordneter Karl Smolle (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Ich glaube, daß die gesamte Geschichte rund um den Wein eines zeigt, nämlich Schaden kann auch klug machen. Daher lautet meine Frage: Wie wollen Sie im Bereich anderer Lebensmittel genau dasselbe erreichen: durch Qualitätssteigerung, durch Kontrolle, bessere Produkte, dann auch erfolgreiche Unternehmer und erfolgreiche Bauern?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Ich will das durch andere Methoden als beim Wein erreichen. Es muß nicht der Schaden sein, der klug macht, sondern es kann auch Klugheit sein, die vorbeugt. Daher sind eine klare Qualitätsorientierung und Kontrolle im Lebensmittelbereich meine Zielsetzungen. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Weingesetz meldet sich auch Herr Abgeordneter Achs. – Bitte.

Abgeordneter Matthias Achs (SPÖ): Herr Bundesminister! Sind Sie der Ansicht, daß die Mengenkontrollen in den Bezirkshauptmannschaften im Interesse der erfolgreichen Winzer, aber auch zum Wohle der Konsumenten gewährleistet sind?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Das österreichische Weingesetz hat aus meiner Sicht eine sehr vernünftige Regelung, nämlich im Qualitätsweinbereich die Begrenzung der Erträge pro Hektar. Es ist logisch, daß diese Begrenzungen auch kontrolliert werden müssen. Gleichzeitig bin ich aber durchaus daran interessiert, ständig aus der Erfahrung des Kontroll- und Prüfvorganges zu lernen, um auch Vorgänge zu verbessern. Ich denke beispielsweise, daß der Wegfall der Bestandsmeldung im April mit dieser Weingesetz-Novelle ein möglicher Schritt zur Entbürokratisierung war, aber gleichzeitig das Niveau der Qualität und der Kontrolle gehalten wurde.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Klein. – Bitte.

Abgeordnete Anneliese Klein (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Braucht Österreichs Weingesetz für den experimentellen Versuchsanbau von Wein auf den wenigen Hektaren Anbaufläche in den Bundesländern Oberösterreich, Salzburg, Kärnten, Vorarlberg und Tirol tatsächlich eine eigene Weinbauregion mit dem Namen "Bergland"?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Frau Abgeordnete! Das war der Wunsch, der aus der Weinproduktion gekommen ist. Es war der Wunsch der Praxis, auch für diese Flächen den notwendigen Rechtsrahmen zu schaffen, um einen rechtsfreien Raum zu vermeiden. Ich glaube, das Hohe Haus hat richtig gehandelt, diesem Wunsch der Praxis nach Rechtssicherheit auch nachzukommen. (Beifall bei der ÖVP.)


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite