Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 173

Meine Damen und Herren! Was die Altbauten betrifft, so hat sich die Koalition auf einen Höchstbetrag von 35,10 S geeinigt. Ich meine, meine Damen und Herren, es ist besser als der Zustand vorher mit 47 S, aber im Grunde genommen wird jetzt nur teilweise repariert, was man mit dem 3. Wohnrechtsänderungsgesetz angerichtet hat. Dadurch wurde nämlich den Mietern etwas weggenommen, und jetzt gibt man ihnen die Hälfte wieder zurück.

Zweiter Punkt: Bei den Auslaufannuitäten gibt es einen sehr wesentlichen Unterschied zwischen dem freiheitlichen Ansatz und dem der Regierung. Die Regierungsparteien wollen eine Begrenzung der Auslaufannuitäten, wir wollen, daß nach vollständiger Ausfinanzierung dieser Wohnungen überhaupt keine Miete mehr eingehoben wird. Wir wollen, daß dann die Miete auf den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag beschränkt bleibt. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das heißt also: kein Körberlgeld von Mietern, die ihre Wohnungen bereits ausbezahlt haben.

Dritter Punkt: Im neuen Gemeinnützigkeitsgesetz ist festgehalten, daß der Mieter mehr Rechte bekommen soll, Herr Kollege Eder, was den Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag betrifft. Wir sind der Meinung, mehr Rechte sind gut und schön, und es ist auch grundsätzlich gerechtfertigt, daß der Mieter genauer wissen soll, welche Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen durchgeführt werden, und daß man hier einfach nicht mehr hemmungslos zugreifen kann, aber ich glaube, die Höhe ist zu diskutieren. Ich kann eigentlich nicht verstehen, daß Sie der Koalitionspartner da in die Pflicht genommen hat, denn in Ihrem ursprünglichen Antrag, den Sie gemeinsam mit Frau Kollegin Bures vorgesehen haben, ist sehr wohl auch die Rede von einem maximalen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag von 11,50 S. – Das ist genau die freiheitliche Linie, meine Damen und Herren!

Ein vierter Punkt, ein viertes wesentliches Unterscheidungsmerkmal: die Verpflichtung zur Nachverhandlung überhöhter Kredite. Sie haben eine Formulierung gefunden, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, die vieles offenläßt. Das ist so ein bißchen eine "No na"-Verpflichtung. Man fordert auf, nachzuverhandeln, aber es ist nicht konkret, es ist nicht greifbar. Wir stellen uns das so vor, daß es eben keine allzu langen Laufzeiten und Fristen mehr geben soll, was die Zinsbindung anlangt, denn da gibt es ganz gute statistische Erfahrungen: Zinsen schwanken im Zeitablauf, und je länger die Zinsbindung ist, desto nachteiliger für den Konsumenten, für den Mieter. Da gibt es recht interessante Studien von der Arbeiterkammer, und es schmerzt mich eigentlich, daß diese in Ihre Überlegungen keinen Eingang gefunden haben.

Abgesehen von diesen vier Punkten, meine Damen und Herren, ist es ein ganz wesentliches Manko Ihres Regierungsantrages, daß Sie die von uns geforderte Entflechtung des gemeinwirtschaftlichen Wohnungswesens, die Entflechtung von Politik, von Parteibuchwirtschaft, die Entflechtung von den Banken und den Versicherungskonzernen nicht einmal im mindesten gedanklich vorweggenommen haben. Diesen Bereich, die Pfründewirtschaft, wollen Sie weiter schützen, da wird überhaupt kein Jota aufgemacht. Da bleibt alles so, wie es ist, meine Damen und Herren. Für uns ist das nicht akzeptabel! Wir sehen ganz klare Unvereinbarkeiten in diesem Bereich. Banken und Versicherungen gehören heraus, und auch Manager haben dort in den Aufsichtsgremien nichts verloren. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich meine, die Beispiele sprechen für sich; ich möchte daher jetzt nicht näher darauf eingehen. Wir haben Ihnen das alles einmal schon vorgeführt. Ich appelliere nur an Sie: Wenn Sie gescheit sind, dann überlegen Sie sich das wenigstens bei der nächsten Reform. Wir werden nämlich nicht nachlassen, das von Ihnen einzufordern, meine Damen und Herren.

In diesem Sinne möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Firlinger und Kollegen betreffend die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Senkung der überhöhten Mieten im Gemeinnützigen Wohnbau um bis zu 30 Prozent

Der Nationalrat wolle beschließen:


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