Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 181. Sitzung / 194

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kröll. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.34

Abgeordneter Hermann Kröll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Justizminister! Herr Bautenminister! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu Beginn meiner Rede zu diesem umfangreichen Wohnrechtspaket 1999 möchte ich dem scheidenden Ausschußobmann Dr. Walter Schwimmer sehr herzlich und mit voller Überzeugung für sein erfolgreiches Wirken über Jahre hindurch und für die konstruktive Zusammenarbeit danken! Lieber Walter! Ich verbinde diesen Dank mit den besten Wünschen für deine neue Tätigkeit als dritter österreichischer, als christdemokratischer Generalsekretär des Europarates! Ich freue mich darüber und bin stolz darauf! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Bei aller Unterschiedlichkeit der Standpunkte der Parteien sollten wir uns doch darüber freuen, daß wir, nachdem sich jemand einer harten demokratischen Wahl gestellt – dieses Amt bekommt man nämlich nicht geschenkt – und es einen Gegenkandidaten gegeben hat, diese Wahl letztlich gewonnen haben! Da haben wir doch allen Grund zur Freude. Daher bin ich, lieber Kollege Gaugg, enttäuscht darüber, in welchen Zusammenhang du die Berufung von Walter Schwimmer nach Straßburg bringst! Sei mir nicht böse! Ich möchte darauf nichts erwidern, weil dies meine letzte Rede hier ist, sondern nur sagen, daß ich darüber sehr enttäuscht bin!

Nach langen Verhandlungen mit dem Koalitionspartner konnte eine vernünftige Einigung erzielt werden. Die in der Wohnrechtsnovelle 1999 vorgesehenen Änderungen reichen von Anpassungen an die Gewerbeordnungsnovelle über rechtliche Verbesserungen beim Erwerb von Kleingärten bis hin zu Maßnahmen bei der Wiedervermietung älterer Wohnungen. Das Wohnrechtspaket 1999 bringt geringere Wohnungskosten im gemeinnützigen Bereich und auch mehr Rechte für Wohnungseigentümer und Mieter.

Diese Wohnrechtsnovelle, die ich nicht als klein, sondern als bedeutend bezeichnen möchte, umfaßt Änderungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, des Wohnungseigentumsgesetzes 1975, des Mietrechtsgesetzes, des Bundessonderwohnbaugesetzes und des Kleingartengesetzes.

Ich bringe eine kurze Ausführung zum Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Die Genossenschaften werden nunmehr verpflichtet, bei Sinken des Zinsniveaus mit den Banken über ältere Darlehen neu zu verhandeln und dabei den bestmöglichen Zinssatz zu erzielen, wobei diese Zinssenkung zur Gänze an die Mieter weiterzugeben ist. Zusätzlich müssen die Mieter über die tatsächliche Höhe der Darlehenszinsen informiert werden und können auch rechtlich gegen erhöhte Darlehenszinsen vorgehen.

Die Weitergabe von Zinssenkungen an die Mieter soll nicht nur für gemeinnützige Bauträger, sondern auch für die Republik Österreich gelten. Die Bundessonderwohnbaugesetze aus den Jahren 1982 und 1983 werden insofern geändert, als bei sinkenden Zinsen nicht nur die Förderung gekürzt wird, wodurch sich die Mietbelastung für die Mieter tatsächlich verringert, sondern die sinkenden Zinsen jedenfalls den Mietern und nicht nur dem Finanzminister zugute kommen müssen.

Für den Mieter einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung besteht nach insgesamt zehnjähriger Mietdauer ein Rechtsanspruch auf Eigentum, wenn die in den ersten fünf Jahren – bisher waren es drei Jahre – ab Bezug der Wohnung die auf diese Wohnung entfallenden Grundkosten zum überwiegenden Teil neben dem Entgelt eingehoben wurden. Darauf wurde schon hingewiesen. Meine Kollegen, insbesondere unser Dr. Walter Schwimmer, haben ausführlich zu allen Einzelheiten Stellung genommen.

Meine Damen und Herren! Als Bürgermeister, der dieses Amt schon lange Zeit einnimmt, konnte ich nach zehnjähriger Tätigkeit im steirischen Landtag und nach dieser einen Legislaturperiode hier im Hohen Hause durchaus eine gewisse Zusammenschau über die politischen


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