Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 182. Sitzung / 104

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt gleichfalls mit Stimmeneinheit. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir noch zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé und Genossen betreffend Anerkennung von Blindenführhunden und anderen Tieren, die geeignet sind, Behinderten und Kranken zu helfen, als Hilfsmittel.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Abgelehnt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 2019 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

So Sie den Bericht zur Kenntnis nehmen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Damit ist dieses Abstimmungsverfahren beendet, ich möchte aber darauf hinweisen, daß für den nächsten Tagesordnungspunkt nur drei Redner gemeldet sind, wir also sogleich wieder eine Abstimmung haben werden.

19. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 1114/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Journalistengesetz geändert wird (2020 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zum 19. Punkt der Tagesordnung.

Da wir keine mündliche Berichterstattung haben, kommen wir sogleich zur Debatte.

Als Erstredner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.45

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! In Österreich gibt es rund 4 000 Journalisten – viele von ihnen interessieren sich auch für unsere Arbeit hier in diesem Haus, und das ist wichtig und richtig so –, davon sind ungefähr 2 000 sogenannte freie Mitarbeiter eines Medienunternehmens.

Diese Zahl der freien Mitarbeiter steigt ständig an, sie wird immer größer. Es handelt sich zumeist auch um Neueinsteiger in diesem Beruf. Und für diese 2 000 freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Medienunternehmen ist heute ein wichtiger und freudiger Tag. Mit dieser Novelle zum Journalistengesetz beschließen wir die gesetzliche Grundlage für den Abschluß von Gesamtverträgen betreffend die Honorarbedingungen und die Aufwandersätze für ständige freie Mitarbeiter eines Medienunternehmens.

Was sind freie Mitarbeiter? – Sie sind häufig, wie schon erwähnt, Neueinsteiger, die den Journalistenberuf meist als freie Mitarbeiter beginnen. Man könnte auch sagen, es ist ein schlampiges Dienstverhältnis, bei dem aber volle Leistung bei schlechter Bezahlung und unter manchmal auch miesen Arbeitsbedingungen verlangt wird.

Freie Mitarbeiter haben klarerweise keine Kündigungsfristen und können theoretisch – und so passiert es auch in der Praxis manchmal – jeden Tag ohne Beschäftigung und somit auch ohne regelmäßiges Einkommen dastehen. Der sofortige Rausschmiß, so wurde mir berichtet, sei gang und gäbe.


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