Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 138

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2. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2 der Beilagen): Maklergesetz – MaklerG und über den Antrag 107/A (E) der Abgeordneten Hans Schöll und Genossen betreffend Rahmenbedingungen zum Maklergesetz (87 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen nunmehr zum 2. Punkt der Tagesordnung: Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2 der Beilagen): Maklergesetz, und über den Antrag 107/A (E) der Abgeordneten Schöll und Genossen betreffend Rahmenbedingungen zum Maklergesetz (87 der Beilagen).

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Riedler. Ich bitte ihn, die Debatte zu eröffnen.

Berichterstatter Dr. Wolfgang Riedler: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Minister! Hohes Haus! Ich erstatte Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (2 der Beilagen): Bundesgesetz über die Rechtsverhältnisse der Makler und über Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes (Maklergesetz – MaklerG) und über den Antrag der Abgeordneten Hans Schöll und Genossen betreffend Rahmenbedingungen zum Maklergesetz [(107/A (E)].

Der Justizausschuß hat beide Vorlagen in seiner Sitzung am 27. März 1996 in Verhandlung genommen. Zur Regierungsvorlage berichtete der Abgeordnete Dr. Wolfgang Riedler, zum Antrag 107/A (E) der Abgeordnete Hans Schöll. An der sich an die Berichte anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Fuhrmann, Barmüller, Schöll, Schwimmer, Ofner und Stoisits sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek.

Von den Abgeordneten Schöll sowie von den Abgeordneten Fekter, Fuhrmann, Schöll, Barmüller und Stoisits wurde je ein Abänderungsantrag zur Regierungsvorlage eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Fekter, Fuhrmann, Schöll, Barmüller und Stoisits in der diesem Bericht beigedruckten Fassung einstimmig angenommen. Der Abänderungsantrag des Abgeordneten Schöll fand keine Mehrheit. Desgleichen fand die im Initiativantrag 107/A (E) der Abgeordneten Schöll und Graf enthaltene Entschließung nicht die Mehrheit des Justizausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Justizausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle 1. dem dem schriftlichen Ausschußbericht angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen, 2. diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Herr Präsident! Ich ersuche um Durchführung einer Debatte zu diesem Antrag.

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Ich danke dem Herrn Berichterstatter für seine Ausführungen.

Über die Redezeitvereinbarung wurde bereits referiert.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte, Frau Abgeordnete.

18.40

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das jetzt zur Debatte stehende Maklergesetz kodifiziert erstmalig eine Vielzahl wichtiger wirtschaftlicher Tätigkeiten im Vermittlungsbereich. Wir haben mit diesem Gesetz eine einheitliche klare Regelung für alle Makler sowie Sonderregelungen für Immobilienmakler, Handelsmakler, Versicherungsmakler und Personalkreditvermittler normiert. Das Gesetz legt Rechte und Pflichten fest und bringt mehr Transparenz und einen besseren Konsumentenschutz.

Ein zentrales Anliegen des Maklers ist die Erlangung der Provision bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit. Die privatrechtliche Regelung eines Rechtsverhältnisses hat dementsprechend dafür zu sorgen, daß die Adäquanz von Leistung und Gegenleistung gewährleistet ist. Daher ist sowohl auf die Interessen der Auftraggeber – das ist meistens der Konsument – als auch auf die


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