Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 20. Sitzung / Seite 150

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Ich habe schon mehrmals darauf hingewiesen, und ich weise auch heute im Hohen Haus darauf hin: Es geht nicht an, daß sich die Multis ständig in Angelegenheiten hineindrängen, wie jetzt zum Beispiel im Fall des Wiener Dorotheums, das sich vehement als Immobilienmakler vorstellt. Das Dorotheum will unbedingt, daß es als einziges Auktionshaus mit der Konzession zur Versteigerung unbeweglicher Dinge, Liegenschaften, Eigentumswohnungen et cetera, betraut wird. Und einer derartigen Vorgangsweise muß ich energisch widersprechen!

Es ist unsinnig, in einer Zeit wirtschaftlicher Schwierigkeiten – und wir wissen alle, daß das Dorotheum im Besitz der Republik Österreich steht – der Wirtschaft durch ein solches Agieren sinnlose Konkurrenz zu bereiten – unabhängig davon, daß es in diesem Berufsstand genügend qualfizierte und erfahrene Makler gibt, die durchaus in der Lage wären, die entsprechenden Versteigerungen durchzuführen (Beifall bei den Freiheitlichen) , die sich nicht nur in Europa, sondern auch rund um die Welt, vor allem in Australien und USA großer Beliebtheit erfreuen.

Warum ist das so? – Bei diesen Versteigerungen haben die Konsumenten die Möglichkeit, in Ruhe und ohne Hast – da braucht man keine Rücktrittsrechte – Versteigerungsobjekte zu besichtigen, und dann während einer Versteigerung versuchen können, diese völlig korrekt und günstig zu erwerben. – Das hat sich bewährt, und ich sehe wirklich nicht ein – das weise ich wirklich zurück –, weshalb das österreichische Dorotheum der alleinige Konzessionsträger sein soll.

Es hat sich auch nicht bewährt – man mußte das zuletzt bei der Kritik über die Bewertung von Bildern leider zur Kenntnis nehmen –, daß verschiedene Agenden des Dorotheums ausgeweitet wurden, während andere Agenden offenbar vernachlässigt wurden. Es hat auch keinen Sinn, wenn sich das Wiener Dorotheum plötzlich rühmt, daß sie als Immobilienmakler 50 Millionen Schilling Umsatz machen. Wozu! Das ist die Republik Österreich, die da unter anderen Konkurrenzverhältnissen auftritt. – Das bitte nur als Anmerkung.

Nur von einer Seite Provision zu verlangen, wird, glaube ich, seitens dieses Berufsstandes größerer Vorbereitungen bedürfen. Man müßte die ganze Thematik zumindest einer Urabstimmung unterziehen.

Ich möchte nun noch den Punkt, den Frau Kollegin Stoisits heute vorgetragen hat, aufgreifen, der meines Erachtens interessant ist, nämlich keine Obergrenzen zu setzen. – Ich muß ehrlich sagen, dem kann ich mich anschließen. D’accord! Man sollte nicht allzusehr dramatisieren, daß Österreich hinsichtlich der Provisionen angeblich sehr hoch liegt. – Ich glaube das nicht.

Kollege Fuhrmann hat zu Recht hier aus einem Papier von der internationalen Maklervereinigung FIABCI zitiert. Es handelt sich hiebei um aktuelle Zahlen des Jahres 1996. Diese habe ich damals im Justizausschuß zur Verteilung gebracht, weil für diesen Antrag, Kollege Schwimmer, den ich damals eingebracht und zurückgezogen habe, leider ein Papier verwendet wurde, das auch im Bereich des Wirtschaftsbundes seit dem Jahre 1990 akzeptiert und nicht korrigiert wurde. – Ich habe das durch dieses neue Papier korrigiert. Dazu können wir uns alle bekennen, denn das ist international aktualisiert. – Das nur als Anmerkung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich hoffe, daß es möglich sein wird, durch das heute zu beschließende Maklergesetz seitens der Konsumenten und seitens der betroffenen Berufsstände jenes notwendige gegenseitige Vertrauen zu erwirken, das in der Folge zu einer sehr hohen Akzeptanz von allen Seiten führt.

In diesem Zusammenhang begrüße ich es auch, daß heute sämtliche Fraktionen dieser heiklen und sensiblen Materie zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.38

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Maitz. – Bitte.

19.38

Abgeordneter Dr. Karl Maitz (ÖVP): Herr Präsident! Herr Justizminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme unmittelbar auf die sachlichen Ausführungen des Herrn Kolle


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