Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 23. Sitzung / Seite 229

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machen. – Dieser Antrag der Grünen soll bewirken, irgend etwas in den Raum zu stellen, zu sagen, da gibt es verdächtige Dinge, da gibt es eine Art Politverschwörung im Gesundheitsministerium, man muß also Angst haben. (Abg. Wabl: Das ist kein Unterstellungsausschuß, sondern ein Untersuchungsausschuß!)

Wir haben mit Hilfe eines modernen und sehr rigiden Gentechnikgesetzes vor zwei Jahren dafür gesorgt, daß niemand in Österreich vor Risken der Gentechnik Angst zu haben braucht. Wir haben auch dafür gesorgt, daß die Chancen der Gentechnik genützt werden können.

Ohne Gentechnik könnte heute kein Humaninsulin für Millionen von Diabetikern produziert werden, ohne Gentechnik, ohne Gentechnologie könnte der "Faktor VIII", der für Bluter unbedingt notwendig ist, nicht auf künstlichem Wege hergestellt werden. Welche Risken mit dauernden Plasmapräparaten verbunden sind, hat man ja vor einigen Jahren gesehen, als der AIDS-Virus noch nicht bekannt war und Hunderte Bluter damit angesteckt wurden. Mit dem gentechnologisch hergestellten "Faktor VIII" sind solche Risken wie das einer Ansteckung ausgeschlossen.

In Österreich wird ein Präparat auf gentechnologischem Wege hergestellt, ohne das – auf der ganzen Welt nicht! – Organtransplantationen nicht möglich wären. Das zu unterbinden, wäre natürlich völlig unsinnig, und niemand könnte dafür sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Auf der anderen Seite haben wir dafür gesorgt, daß dort, wo es Bedenken gibt, wo Menschen Sorgen haben und noch skeptisch sind, alles genehmigungspflichtig ist. In Österreich kann nach dem Gentechnikgesetz kein gentechnisch hergestelltes Produkt – also nicht bloß Lebensmittel, sondern auch andere Dinge, wie etwa Leim, der gentechnisch veränderte Stärke enthielte – ohne Genehmigung auf den Markt gebracht werden. Jedes Produkt muß gekennzeichnet werden; der Konsument kann also nicht an der Nase herumgeführt werden.

Was diese Freisetzungen anlangt, gibt es ein Stufenverfahren, ein sehr strenges Stufenverfahren. Jene Firma, die sich nicht an das Gesetz gehalten hat, muß die Konsequenzen dafür tragen und wird einen wirtschaftlichen Schaden erleiden, der wahrscheinlich wesentlich über die Verwaltungsstrafe hinausgeht, weil wir eben ein strenges Gentechnikgesetz haben. Das haben wir beschlossen, dazu stehen wir, das soll angewendet werden.

Für Verdächtigungen jedoch, die nur dazu dienen, Menschen unnötig Angst zu machen, haben wir nichts übrig. Daher lehnen wir einen solchen Untersuchungsausschuß ab! (Beifall bei der ÖVP.)

1.39

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte. (Abg. Dr. Khol: Der Barmüller ist sicher dafür!)

1.39

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn von dieser Stelle aus behauptet wird, niemand müsse sich vor den Risken der Gentechnik fürchten, dann, Herr Abgeordneter Schwimmer, muß man dem widersprechen, und zwar deshalb, weil auch Sie wissen, daß, wenn es auch ein noch so kleines Risiko im Bereich der Gentechnik ist, Herr Abgeordneter Schwimmer – und Risken existieren, daran kann kein Zweifel bestehen –, wenn diese Risken schlagend werden, dann gibt es nach dem Gentechnikgesetz keine Haftung. (Abg. Dr. Schmidt: Er weiß es nicht und wird es nicht erfahren!)

Es gibt normale Haftungsregelungen, die eine Verschuldenshaftung darstellen, im Grunde genommen wird jedoch in dem von Ihnen als so streng dargestellten Gentechnikgesetz überhaupt keine Vorsorge dafür getroffen, daß eine illegale Vorgangsweise unterbunden wird. (Abg. Dr. Schwimmer: Herr Barmüller, als Jurist müßten Sie wissen: Auch das Strafgesetz schützt nicht davor, daß illegale Maßnahmen gesetzt werden!)

Genau! Deswegen muß man sich überlegen, wie dort, Herr Abgeordneter Schwimmer, wo starke wirtschaftliche Interessen da sind, mit anderen Maßnahmen als bürokratischen Hürden


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