Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 229

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Wenn ich auf diesen Glauben zu sprechen komme: Der Sache wegen würde ich mir wünschen, daß mein Mißtrauen, daß trotz Ihres Fahrplans und Ihrer Zusagen diesbezüglich wieder nichts geschieht, in diesem Fall einmal unberechtigt wäre. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

1.55

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Antoni. – Bitte.

1.55

Abgeordneter Dr. Dieter Antoni (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär – wieder bekleidet! Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts dieser späten Stunde nur einige ganz kurze Bemerkungen zur Novellierung des Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes.

Grundsätzlich – und das wurde schon erwähnt – stellt diese Änderung eine logische und erforderliche Anpassung an das vor kurzem hier im Hohen Haus beschlossene Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz dar. Für Lehrer in land- und forstwirtschaftlichen Schulen sollen in Hinkunft jene Bestimmungen gelten, die auch für Bundeslehrer gelten, und zwar im Zusammenhang mit Definitivstellung, Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolges, Leistungsfeststellung und im Zusammenhang mit der Verkürzung verschiedener Fristen.

Die vorliegende Novelle hat im wesentlichen drei Kriterien angesprochen: zum einen die verstärkte Leistungsorientierung für Lehrerinnen und Lehrer, mehr Kompetenz im Bereich Management und Teamfähigkeit von Direktorinnen und Direktoren, ferner höhere Objektivität bei Leiterbestellungen sowie die notwendige und sinnvolle Ausweitung der Mitbestimmungsrechte durch verstärkte Einbindung der Schulgemeinschaftsausschüsse beziehungsweise der Schulforen.

Wir Sozialdemokraten werden diesen Novellierungen gerne unsere Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

1.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Preisinger. – Bitte, Frau Abgeordnete.

1.57

Abgeordnete Dr. Susanne Preisinger (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Hohes Haus! Gestatten Sie mir noch ganz kurz einige Worte zur Novelle zum Land- und forstwirtschaftlichen Landeslehrer-Dienstrechtsgesetzes – das ist ja fast schon ein Zungenbrecher.

Wie Kollege Höchtl bereits richtig gesagt hat, ist das eine Anpassung an das vor kurzem beschlossene LLDG. Davon leiten sich auch unsere zwei wesentlichen Kritikpunkte ab: Erstens die Objektivierung bei der Schulleiterbestellung, die unserer Ansicht nach eine reine Scheinobjektivierung ist, da die Länder zusätzliche Auswahlkriterien, zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten für die Bewerber festlegen können, und damit Tür und Tor geöffnet werden, die Auswahlkriterien für bestimmte Personen und Personengruppen maßzuschneidern und zurechtzuzimmern.

Zweitens die Leiterbestellung, die nach dieser Novelle zuerst für vier Jahre erfolgen soll. Das geht uns zu wenig weit, denn wir gehen davon aus, daß ein Schulleiter kaum von seiner Funktion abberufen werden kann, sofern ihm nicht grob rechtswidriges Handeln nachgewiesen werden kann.

Wir vertreten eher den Standpunkt, daß ein Leiter auf Zeit bestellt werden soll, allerdings für den Zeitraum von fünf Jahren – und mit der Möglichkeit, für weitere fünf Jahre und so weiter immer wieder bestellt zu werden. Fünf Jahre deshalb, weil internationale Erfahrungen gezeigt haben, daß das – inklusive Vorbereitungs- und Einarbeitungszeit – eine Zeitspanne für die optimale Umsetzung der Persönlichkeit eines Managers ist, und daher plädieren wir hier für diese Vorgangsweise.


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