Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 31. Sitzung / Seite 230

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Ich bringe daher zu dieser Novelle folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Susanne Preisinger und Kollegen zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985 geändert wird (155 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage, in der Fassung des Ausschußberichtes, wird wie folgt geändert:

1. § 26a Abs. 2 wird wie folgt geändert:

"(2) Die Ernennung zum Schulleiter ist vorerst fünf Jahre wirksam. Vorangehende Zeiten der Betrauung mit der Funktion eines Schulleiters sind bis zu einem Höchstausmaß von zwei Jahren in diesen Fünfjahreszeitraum einzurechnen, wenn diese Zeit nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Bei entsprechender Bewährung verlängert sich die Funktionsperiode um jeweils weitere fünf Jahre."

2. § 26 Abs. 3 erster Satz wird wie folgt geändert:

"(3) Die Voraussetzung für die Verlängerung der Funktionsperiode nach Abs. 2 ist gegeben, wenn

1. der Schulleiter erfolgreich an einem Schulmanagementkurs – Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang teilgenommen hat und

2. die Dienstbehörde dem Schulleiter nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Befristung mitteilt, daß er sich auf seinem Arbeitsplatz nicht bewährt hat."

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

1.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Frau Abgeordneter Dr. Preisinger vorgetragene Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen miteinbezogen.

Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Lukesch. – Bitte.

1.59

Abgeordneter Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte gerne an dem Wettbewerb der Professoren um die kürzeste Redezeit teilnehmen und daher nur drei kurze Bemerkungen zu diesen Vorlagen, soweit sie die Universität betreffen, anbringen.

Erstens setzen wir einen Teil des – wie von Herrn Präsidenten Dr. Neisser festgestellt – mit den Stimmen der FPÖ mitbeschlossenen Entschließungsantrages auf Flexibilisierung der Arbeitszeit für die Universitäten im Bereich der Vertragsassistenten um.

Es wird also bei teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern an der Universität in Zukunft nicht mehr möglich sein, in Form von einjährigen Kettenarbeitsverträgen das Dienstverhältnis in einer doch sehr, ich würde sagen: abhängigen Art und Weise ad libidum zu verlängern. Wir eröffnen den Vertragsassistenten die Möglichkeit einer leistungsorientierten Karriere, was allerdings auch den Nachteil hat – und zum Teil Härten mit sich bringen wird –, daß diese Leistung, wie dies auch bei jedem Hochschulassistenten im Hinblick auf Dissertation und Habilitation der Fall ist, erbracht werden muß. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Zweitens: Dem Wissenschaftsminister wird eine Verordnungsermächtigung zur Festsetzung der Abgeltung akademischer Funktionäre – wir sollten eher sagen: akademischer Manager – nach


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