Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 37. Sitzung / Seite 115

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Sie getrauen sich in diesem Antrag angesichts der allgemein bekannten Tatsachen an den Minister das Ansinnen zu stellen, er möge dem Nationalrat berichten, wie die Gerichte in Österreich urteilen. Kein einziges Wort in Ihrem Antrag, wie Sie Kinder vor Vergewaltigern schützen wollen.

Meine Damen und Herren! Dieser Antrag ist Ihnen nicht einmal ein Lippenbekenntnis zum Schutz unserer Kinder wert! Und ich frage Sie: Wen wollen Sie hier schützen: die Kinder oder die Täter?

Den Sozialisten ging es immer wieder darum, die Täter zu schützen. Die Opfer waren ihnen immer gleichgültig. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das Opfer, das mißhandelte Kind, bleibt einfach links liegen. Der Täter bekommt eine lächerliche Strafe, für das Opfer hat man nicht einmal geschulte, sensible Richter und Vernehmungsbeamtinnen und dergleichen.

Eine schonende Vernehmung könnte beantragt werden. Nur, wer weiß denn das, meine Damen und Herren? Wir fordern daher: Es ist an der Zeit, vorrangig den Opfern Hilfe anzubieten. Ich fordere einen verpflichtenden Rechtsbeistand im gesamten Verfahren, also Waffengleichheit für Täter und Opfer. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es sind neben den Freiheitsstrafen auch Geldstrafen zu verhängen, wobei dieses Geld dann nicht dem Staat, sondern den Kindern zugute kommen sollte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der Bund sollte dann dieses Geld genau so wie Spenden der Österreicher für Krisen im Ausland verdoppeln, wenn nicht gar verdreifachen. Das sollten uns unsere Kinder wert sein. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

In diesem Zusammenhang bringen die Freiheitlichen einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Apfelbeck und Haller ein, den ich in den wichtigsten Punkten ausführen werde beziehungsweise schon ausgeführt habe:

In den Schulen und Kindergärten sollte Aufklärungsarbeit geleistet werden. Dadurch könnten mögliche Opfer und deren Geschwister und Freunde ermutigt werden, sich mitzuteilen und in der Folge zu helfen und sich helfen zu lassen.

Kinder sind auf derartige Gefahren vorzubereiten und aufzuklären, wie sie sich im Fall eines versuchten sexuellen Mißbrauchs verhalten sollen. Dafür scheint mir ein Schwerpunktprogramm in den Medien, speziell im Fernsehen, vorrangig und auch am wirkungsvollsten zu sein. Tatorte – und die Familie ist oft der Tatort – sollten dadurch direkt erreicht werden, und es sollte vor allem auch ihr Umfeld aufgerüttelt und die Zivilcourage angeregt werden.

Dem "Fernsehkastel", meine Damen und Herren, kommt kein Österreicher aus! Psychologisch bestens gemachte Spots zu den besten Sendezeiten dürfen dann auf die Wohnzimmerbehaglichkeit der Bürger keine Rücksicht nehmen, denn auf die geschändeten, gequälten Kinder nimmt auch niemand Rücksicht.

Kinderpornographie, Besitz, Herstellung und Vertrieb, wird derzeit beim Bezirksgericht abgehandelt – vom Gesetz her also gleichrangig eingestuft wie Ehrenbeleidigungen oder Schwarzfahren in der U-Bahn. Wir fordern eine Verlagerung zu den Landesgerichten. Dadurch würde die Bedeutung des Deliktes aufgewertet, und es würde somit auch von den Behörden ernster verfolgt werden, und die abschreckende Wirkung auf potentielle Täter würde dadurch vielleicht auch erhöht. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Auch die Sozialdemokraten müssen endlich zur Kenntnis nehmen, daß auch Kinder eine Seele haben und daß Kinderschändung Mord (Zwischenrufe bei der SPÖ), Mord an ihrer Seele ist.

Kinder leiden unter einer Vergewaltigung ihr ganzes Leben, und Sie, meine Damen und Herren von der großen Koalition, haben 1994 mit Ihrem Einverständnis, die Kinderpornographie so milde zu bestrafen, den Grundstein dafür gelegt, daß weitere Kinder geschändet wurden und


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