Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 43. Sitzung / Seite 152

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Herzschrittmacher, zur Herz-Lungen-Maschine und zum Gammaknife, werden in diesem Gesetz sehr hohen Qualitätskontrollen unterworfen. Gerade bei den genannten Geräten ist es wichtig, daß sie einer hohen Qualitätskontrolle unterworfen werden.

Ich gebe Herrn Dr. Pumberger wirklich recht, wenn er sagt, daß es zu viele Zuständigkeiten gibt, daß diese besser koordiniert werden sollten und die Bürokratie etwas verringert werden sollte. Ich glaube und hoffe, daß die Frau Ministerin auch in diesem Bereich ihren Einfluß geltend machen wird.

Es ist richtig und sinnvoll, daß europaweit ein Mindeststandard für derartige Produkte eingeführt wird, vor allem auch deshalb, weil unser Land zu klein ist, um hochentwickelte und spezialisierte medizinische Apparate herzustellen oder zu prüfen. Für manche Geräte, wie etwa Computertomographen, Gammaknives und so weiter, ist selbst Europa noch ein kleiner Markt.

Das österreichische Gesetz – das wurde auch schon erwähnt – geht weit über die EU-Richtlinien hinaus, und das bringt natürlich schon gewisse Probleme mit sich. So sind etwa Medizinprodukte-Berater nur im deutschen und im österreichischen Gesetz verankert. Diese Medizinprodukte-Berater haben in Deutschland bereits Initiativen ergriffen und dort eine eigene Vereinigung gegründet und eine eigene Ausbildung ermöglicht, was natürlich wieder zu Mehrkosten führt. Das wollen wir in Österreich nicht. Die Qualifizierung der österreichischen Medizinprodukte-Berater ist einer eigenen Verordnung vorbehalten. In diesem Bereich ist also noch alles möglich.

Auch in einem weiteren Punkt gebe ich Herrn Dr. Pumberger recht. Die vielen Verordnungsermächtigungen – 29 sind es! – machen mir auch als Parlamentarier Probleme. Die entsprechenden Entscheidungen gehen auf diese Weise doch am Parlament vorbei! Die Frau Ministerin ist daher aufgerufen, mit Augenmaß an die Problematik heranzugehen und die Ermächtigungen im Sinne unserer Volkswirtschaft und des Patienten zu nutzen. Frau Ministerin! Ich bin fest davon überzeugt, daß Sie das tun werden!

Bedenken Sie – das wurde schon gesagt –, daß die Struktur des heimischen Medizinproduktehandels zu 87 Prozent aus Kleinbetrieben mit bis zu zehn Beschäftigten besteht. Die Umsetzung dieses Gesetzes bedeutet für diese Betriebe jetzt schon erhebliche Mehrkosten. Mindestens 60 Prozent haben eine Qualitäts-Management-Zertifizierung nötig.

Ein wichtiger Faktor für den Medizinproduktehandel ist die ständige Verfügbarkeit der Apparate und deshalb auch die Verfügbarkeit eines geschulten Service vor Ort. Denn die Behebung von Störfällen durch überregionale Servicenetze wäre sehr teuer und mit Wartezeiten verbunden, sodaß für viele Anwendungsfälle, besonders in der Intensivmedizin, sehr aufwendige Zweitgeräte notwendig wären. Deshalb sind alle entsprechenden Maßnahmen so zu setzen, daß die kleinbetrieblichen Strukturen der Medizinproduktehändler in Österreich erhalten bleiben.

Mit dem weiters vorliegenden Bundesgesetz, mit dem das Bäderhygienegesetz geändert wird, werden medizinisch-hygienische Maßnahmen zum Schutze der Gesundheit der Badenden getroffen.

Die eigene Gesundheit und die der Bevölkerung ist nur zu einem kleinen Teil Schicksal. Im wesentlichen ist die Gesundheit etwas zu Gestaltendes. Jeder einzelne kann in Selbstverantwortung seinen Beitrag dazu leisten. Analog dazu sind wir als Politiker aufgerufen, die besten Bedingungen für eine gute Gesundheit der Bevölkerung zu gestalten! (Beifall bei der ÖVP.) Dies geschieht auch mit der vorliegenden Novelle, die eine Qualitätsverbesserung für die Gesunderhaltung unserer Bevölkerung darstellt. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

20.56

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Salzl. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Redezeit: 7 Minuten.

20.56

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits am 22. Mai 1996 habe ich im


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