Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 44. Sitzung / Seite 17

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verletzen –, daß aber gewisse Mehransprüche von Kindern reicherer Eltern vom höheren Einkommen der Eltern abgedeckt werden.

Ich glaube, daß diese Art, nämlich Kinderbeihilfe plus Kinderabsetzbetrag, vom Grundsatz her ein sehr vernünftiges System ist, das wir nicht verändern sollten, daß aber die soziale Staffelung der Transferleistungen ein unumstrittenes Muß ist, wenn man sich dazu bekennt, daß die finanziellen Mittel des Staates begrenzt sind.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. Damit ist die erste der elf für heute vorgesehenen Anfragen beantwortet.

Ich gebe bekannt, daß es noch einen Nachtrag zu den Entschuldigungen gibt: Auch Herr Abgeordneter Ing. Reichhold ist für die heutige Sitzung krankheitshalber entschuldigt .

Die 2. Anfrage formuliert Frau Abgeordnete Frieser. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

42/M

Wann ist mit einer Regierungsvorlage zur Novellierung des Erbschafts- und Schenkungssteuergesetzes im Hinblick auf die angestrebte Reform zu rechnen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ich nehme nicht an, daß Sie das, was die Bundesregierung im Rahmen des Konsolidierungspaketes gemacht hat – nämlich eine sorgfältige Anhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer –, damit meinen. Das meinen Sie wahrscheinlich nicht. Sie meinen wahrscheinlich das, was im Zusammenhang mit dem derzeit stattfindenden VfGH-Verfahren erfolgt. Meinen Sie das? – Okay.

Ich darf Ihnen hier sagen, daß das Endbesteuerungsgesetz – das ist ohne Zweifel ein Tatbestand, den der VfGH jetzt sehr intensiv prüfen wird – heute Bargeld an sich ausnimmt, dafür Bargeld der Erbschafts- und Schenkungssteuer unterliegt, jedoch nicht mehr die anderen Sparformen, zum Beispiel die endbesteuerten Sparformen.

Die Bundesregierung hat dazu eine von meinem Ministerium ausgearbeitete Stellungnahme bereits an den VfGH übermittelt, in der wir diese Regelung vertreten, da Bargeldvermögen keine Erträge abwirft und daher nicht der Endbesteuerung unterzogen werden kann und andererseits, wie Sie vielleicht wissen, die verfassungsrechtliche Grundlage des Endbesteuerungsgesetzes bereits als Verfassungsbestimmung definiert ist.

Konkret gesagt: Ich habe derzeit keine darüber hinausgehende Bearbeitung bezüglich Erbschafts- und Schenkungssteuer vor.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Bundesminister! Ich habe es doch etwas grundsätzlicher gemeint. Sie wissen, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz stammt aus dem Jahr 1956, und die Freibeträge sind seither nie angepaßt worden. Ich würde mir daher wünschen, daß Sie gerade im Bereich der Freibeträge eine Indizierung vornehmen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Mag. Viktor Klima: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Sie wissen, daß die Freibeträge nicht angepaßt wurden, Sie wissen auf der anderen Seite aber auch, daß schon seit einem langen Zeitraum die Einheitswerte nicht angepaßt wurden. Wir haben uns aber vorgenommen – Sie werden ja über Ihren Berufsstand eingebunden sein –, daß wir die Steuerreformkommission, die ich schon vor dem Sommer reaktiviert habe, mit genau


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