Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 65

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Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Herrn Abgeordneten Dr. Krüger soeben vorgetragene Abänderungsantrag ist geschäftsordnungsgemäß ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Als nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. Maximale Redezeit: 20 Minuten.

14.19

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte gleich auf die Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Trinkl eingehen, den ich zwar jetzt im Saal nicht sehe, aber vielleicht hört er es an einem Lautsprecher. Ich teile seine Auffassung, daß man schützen muß, was uns wertvoll ist, und daß das auch im Rahmen des Strafgesetzbuches geschehen muß. Ich halte aber an dieser Stelle unmißverständlich fest, meine Damen und Herren, daß homosexuelle Menschen für die Liberalen genauso wertvoll sind wie heterosexuelle und daß sie daher vor ungerechtfertigter, unsachlicher Verfolgung durch strafgesetzliche Bestimmungen zu schützen sind. (Beifall beim Liberalen Forum sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Konsequenz daraus kann nur sein, daß wir die §§ 209, 220 und 221 des Strafgesetzbuches heute ersatzlos streichen. Herr Abgeordneter Lukesch! Wir haben diese Paragraphen schon viel zu lange.

Ich möchte, da es in diesem ganzen Komplex, über den wir reden, auch um andere Dinge geht, auch noch einen kurzen Abstecher zu den Ausführungen von Herrn Abgeordneten Trinkl machen, der gemeint hat, es sei völlig falsch, die Verletzung der Unterhaltspflicht in Zukunft nicht mehr unter strafrechtliche Sanktion stellen zu wollen. Er hat gemeint, wir sollten einmal mit jenen Frauen reden, die ihren unterhaltspflichtigen Männern wegen fehlender Zahlungen nachlaufen müssen.

Herr Abgeordneter Trinkl! Es stimmt: Diese Frauen laufen den Männern nach, und wenn diese Männer erst einmal im Häfen sitzen, dann brauchen sie ihnen nicht mehr nachzulaufen. Diese Frauen bekommen aber trotzdem kein Geld von den unterhaltspflichtigen Männern, denn wenn jemand im Häfen sitzt, kann er nicht arbeiten und erst recht nichts zahlen. Daher ist das nicht sinnvoll. Es ist keine sinnvolle Bestimmung im Hinblick darauf, was insgesamt erreicht werden soll.

Meine Damen und Herren! Bezüglich der Herabwürdigung religiöser Lehren hat Frau Abgeordnete Fekter nicht ausgeführt, daß im Justizausschuß von unserer Seite klargemacht worden ist, daß es uns in diesem Zusammenhang nicht darum geht, religiöse Lehren geringzuschätzen oder einfach das Tor dafür aufzumachen, sondern es geht uns darum, zu verhindern, daß diese Bestimmung in zunehmendem Maße dazu herangezogen wird, um die Kunstfreiheit einzuschränken. Das ist bereits ein Problem, und es wird zunehmend zu einem größeren Problem. Wir meinen, daß, wenn es um Menschenrechte und solche strafrechtlichen Bestimmungen geht, die Menschenrechte den Vorzug vor den strafrechtlichen Bestimmungen genießen sollen. Deshalb sind wir für eine Streichung dieser Bestimmung eingetreten! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Frau Abgeordnete Fekter! Sie haben auch nicht ausgeführt, daß wir angeregt haben, man möge doch das Kapitel 10 im Strafgesetzbuch in Zukunft nicht damit übertiteln, daß es sich um Delikte gegen die Sittlichkeit handelt. Wenn es um strafrechtliche Verfolgung von Vergewaltigung, von Sklavenhandel und vielen anderen sehr schwerwiegenden Verbrechen geht, dann, so haben wir vorgeschlagen, sollten wir sagen: Es geht dabei darum, daß das Delikte gegen die Menschenwürde sind. Sie haben nicht gesagt, daß Sie nicht dieser Ansicht waren, sondern daß Sie sie nur für Sittlichkeitsdelikte halten.

Gerade an diesem Beispiel kann man sehen, daß wir bei der Bewertung des Verhältnisses von strafrechtlichen Sanktionen zu menschenrechtlichen Einschränkungen einfach total unterschiedlicher Auffassung sind. Deshalb, meine Damen und Herren, ist es so wichtig, daß heute


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