Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 47. Sitzung / Seite 161

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lichen Verhältnisse bei der jeweiligen Gruppe von Unternehmen festgesetzt. Laut Antwort auf meine Anfrage an den Finanzminister im Finanzausschuß werden diese Ausgleichssätze 3,4 Prozent für die Praktiker und 4,8 Prozent für die Zahnärzte betragen. So gesehen hat man für diese Berufsgruppen eine zufriedenstellende Lösung gefunden.

Es gibt aber andere Berufsgruppen – nämlich Psychotherapeuten, das ist heute schon mehrmals angeklungen, Hebammen sowie freiberuflich Tätige –, die ab 1. Jänner 1997 ebenfalls steuerfreie Umsätze bewirken, für die aber keine Ausgleichszahlungen vorgesehen sind. Begründet wird dies damit, daß bei diesen Berufsgruppen mehrwertsteuerbelastete Vorleistungen in viel geringerem Umfang anfallen.

Eine Schlechterstellung erfahren auch die Wahlärzte und deren Patienten. Nach Einführung des 20 prozentigen Selbstbehaltes verloren zum Beispiel Kärntens Wahlärzte ein Drittel der Patienten.

Uns geht die Luft aus, sagt der Sprecher der Wahlärzte, Dr. Robert Schmiedhofer, in einem Artikel in der "Kleinen Zeitung" vom 23. November 1996. Vor allem junge Mediziner, die hohe Summen in ihre Praxis investieren, wie etwa die freien Zahnärzte, seien in ihrer Existenz gefährdet. Doch es gehe nicht nur um das Wohl des Arztes, sondern auch um das des Patienten. Mit der Demontage des Wahlarztsystems werde das Grundrecht der freien Arztwahl brachial mit Füßen getreten, kritisiert Schmiedhofer.

Nicht erfaßt in diesem Gesetz sind die Rückersätze der Krankenkassen an die Patienten bei der Inanspruchnahme von Wahlärzten. In den §§ 3 und 10 wird nur auf den Anspruch der Ärzte und Dentisten auf Beihilfen und nicht auf jenen der Patienten bei den Kostenrückerstattungssystemen eingegangen.

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger lehnt eine Einbeziehung der Kostenerstattung für wahlärztliche Leistungen in das Beihilfesystem zum Schaden der Versicherten ab. Es geht dabei um eine sehr große Zahl von Patienten, die laufend die etwa 5 500 niedergelassenen Ärzte ohne Kassenvertrag – also Wahlärzte – in Anspruch nehmen. Es geht vor allem um jene Bereiche, in denen sich hauptberuflich niedergelassene Wahlärzte weitgehend bei der Honorarerstellung an den Rückersatzansprüchen der Patienten orientieren, damit deren Selbstbehalt eben so gering wie möglich ausfällt. Der Ausschluß der Patienten aus dem Ausgleichsanspruch für die Kostenerstattung durch die Krankenkasse dürfte verfassungsrechtlich bedenklich sein, meint die Österreichische Ärztekammer.

Im großen und ganzen ist dieses Gesetz positiv zu beurteilen, wenn man von diesen benachteiligten Berufsgruppen und Wahlarztpatienten absieht. Daher werden wir diesem Gesetzentwurf unsere Zustimmung erteilen. – Ich danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. Er hat das Wort.

0.11

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Novellierung des Umsatzsteuergesetzes möchte ich zum Anlaß nehmen, um die Vereinbarung der Regierungsparteien im Europaübereinkommen in Erinnerung zu rufen, eine Arbeitsgruppe einzurichten, die die Angemessenheit der Vorsteuer für pauschalierte Landwirte im Lichte der infolge des EU-Beitritts eingetretenen Preisentwicklung überprüfen wird.

Herr Bundesminister! Laut Wifo haben sich die Prognosen hinsichtlich der Preisentwicklung bestätigt. Die Erzeugerpreise für landwirtschaftliche Produkte sanken 1995 im Schnitt um genau 22 Prozent. Der Rohertrag und damit die Bemessungsgrundlage für das Vorsteuerpauschale ging um 20 Prozent im Vergleich zum Jahre 1994 zurück.

Die Folgen für die Bauern sind: Sie haben für Investitionen beim Zukauf betrieblicher Notwendigkeiten weit mehr Umsatzsteuer bezahlt, als sie mit dem Verkauf ihrer Erzeugnisse verdient haben. Das Wifo quantifiziert diese Verluste für 1995 mit 1,2 Milliarden Schilling an system


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