Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 47

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Die Bundesminister für Finanzen und für Justiz werden im Hinblick auf die Beschlußfassung einer Änderung der Regelungen betreffend die Mietzinsreserve ersucht, bis Jahresende 1997 eine akkordierte steuer- und mietrechtliche Regelung zu erarbeiten, die einen dauernden Entzug von Mietzinseinnahmen für die Erhaltung und Verbesserung der Miethäuser verhindert.

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Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einen Schlußsatz sagen. Ich gehe davon aus, daß die Regelung im Gebührenrecht für befristete Verträge nicht über unbefristete Verträge hinausgeht. Ich hoffe aber, daß der Finanzminister seine Finanzbehörden anweisen wird, daß, da ja jeder befristete Vertrag von einem Mieter nach einem Jahr bereits gekündigt werden kann, nur das erste Jahr die eigentliche Befristung darstellt. Gebührenrechtlich wünsche ich mir, daß auf dieses erste Jahr, für das die Befristung fix ist, abgestellt wird. (Beifall bei der ÖVP. )

11.24

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Frau Abgeordnete Dr. Fekter vorgetragen hat, ist geschäftsordnungsmäßig unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Zu Wort gemeldet ist nunmehr Herr Abgeordneter Dr. Ofner. – Bitte, Herr Abgeordneter. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten.

11.24

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich darf mich mit einem einzigen Kapitel aus dem vorliegenden Problemkreis auseinandersetzen, das ist die Ziffer 10 des Abänderungsantrages, den die Freiheitlichen eingebracht haben.

Er hat folgendes zum Gegenstand: Zum Anwalt kommen meist ältere Menschen, die erklären, die Wohnung, die sie gemietet haben, sei ihnen mittlerweile zu groß geworden, der Mann sei verstorben, die Kinder seien ausgezogen, das heißt, sie könnten von vielleicht vier Zimmern durchaus zwei entbehren. Andererseits ist die Pension, über die sie verfügen, sehr klein, und sie wollen daher durch Untervermietung etwas dazuverdienen.

Ich muß diesen Leuten, wenn sie zu mir kommen, als Anwalt sagen, daß sie das nicht riskieren können, denn wenn sich diese Untervermietung eines Wohnungsteiles auszahlen soll, dann laufen sie Gefahr, selbst, in ihrer Eigenschaft als Hauptmieter, gekündigt zu werden. Damit ist die Sache von der Seite des Mieters und möglichen Untermieters beendet.

Andererseits kommen meist junge Menschen zu den Politikern und bitten sie, ihnen bei der Beschaffung von Wohnraum zu erträglichen Preisen, zu erträglichen Mieten behilflich zu sein. Da muß man in aller Regel auch bedauernd die Achseln zucken, denn Wohnungen, die sich junge Menschen leisten können – Eigentumswohnungen, Genossenschaftswohnungen, Mietwohnungen, was immer –, gibt es praktisch nicht mehr oder nur sehr selten oder unter größten Schwierigkeiten.

Ich glaube, wir müßten dazu finden, daß jemand, der eine Wohnung hat, der Hauptmieter einer Wohnung ist, die ihm zu groß ist, der außerdem etwas dazuverdienen möchte, untervermieten kann, ohne das Risiko eingehen zu müssen, seine eigenen Hauptmietrechte zu verlieren, denn damit wäre allen geholfen: Der, der die Wohnung hat, der sie aber nicht aufgeben kann, weil er eine kleinere so ohne weiteres nicht bekommt, kann etwas dazuverdienen, und auch der, der ein Dach über dem Kopf braucht, kann es auf dem Umweg über die Untermiete erhalten – meist ist das ja eine Übergangslösung; ich selbst habe nach meiner Eheschließung vor vielen, vielen Jahren als erstes in einem Untermietzimmer gewohnt und bin dort glücklich gewesen –, auch ihm ist geholfen: Er hat ein Dach über dem Kopf.

Bisher ist eine Neuregelung auf diesem Sektor am Widerstand der Hauseigentümer gescheitert. Die Hauseigentümer haben erklärt: Soweit kommt es noch! Wir bekommen als Hauptmiete eine


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