NATIONALRAT
 
 
 
            Der   A u s s c h u s s   f ü r   i n n e r e   A n g e l e g e n h e i t e n   hält Mittwoch, den 3. Juli 2002, um 9 Uhr im Lokal VIII Sitzung.
 
 

T A G E S O R D N U N G
 
 
 

 1.)

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Fremdengesetz 1997 (FrG-Novelle 2002) und das Asylgesetz 1997 (AsylG-Novelle 2002) und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert werden (1172 d.B.)
 

 2.)

Antrag der Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz 1953 geändert wird (680/A)
(Wiederaufnahme der am 5. Juni 2002 vertagten Verhandlungen)
 

 3.)

Antrag der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Versammlungsgesetz und das Strafgesetzbuch geändert werden (681/A)
(Wiederaufnahme der am 5. Juni 2002 vertagten Verhandlungen)
 

 4.)

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Fotografieren und Filmaufnahmen bei Kundgebungen (683/A(E))
(Wiederaufnahme der am 5. Juni 2002 vertagten Verhandlungen)
 

 5.)

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bekanntgabe der Dienstnummer durch Organe des Öffentlichen Sicherheitsdienstes (684/A(E))
(Wiederaufnahme der am 5. Juni 2002 vertagten Verhandlungen)
 

 

Wien, 2002 06 24
 
 

 

Anton   G a á l  

 

Obmann

./.
 
 
 
 

A v i s o
 
 
 
            Es ist in Aussicht genommen, den Tagesordnungspunkt 1 in der Zeit von 9 Uhr bis längstens 12 Uhr zu beraten und hiezu ein öffentliches Expertenhearing abzuhalten.
 
            Des weiteren besteht Einvernehmen, die Tagesordnungspunkte 2 bis 5 unter einem zu verhandeln und dazu ein weiteres öffentliches Expertenhearing durchzuführen.
 
 
 

Es ist vorgesehen, diese Sitzung um 16.30 Uhr zu beenden.
 
 
 
 
Wien, 2002 06 24