Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 33. Sitzung / Seite 190

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ßungsanträge nicht nur ausreichend unterstützt sind, sondern auch in einem inhaltlichen Zusammenhang mit dem Tagesordnungspunkt und damit mit zur Verhandlung stehen.

Herr Abgeordneter Schwarzenberger, bitte.

20.10

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Die Förderung der ländlichen Entwicklung hat in Österreich eine langjährige Tradition. Wir waren eines der ersten Länder in Europa, die einen Bergbauernzuschuss eingeführt haben. Der Landwirtschaftsminister und späterer Vizekanzler Riegler hat bereits im Jahre 1987 das Konzept der ökosozialen Agrarpolitik entwickelt. Das heißt, dass wir neben der Marktordnung immer schon versucht haben, die ländliche Entwicklung als eine zweite Säule zu betrachten. Das neue Programm Agenda 2000 wird auch von der EU in diesem Ausmaß unterstützt.

In Österreich werden etwa ein Drittel der Zahlungen über die Marktordnung und zwei Drittel der Zahlungen – dort schwerpunktmäßig für das Umweltprogramm – über die ländliche Entwicklung abgewickelt. Wir stehen zur multifunktionalen Landwirtschaft in Österreich. Unsere Aufgabe ist nicht nur die Produktion von gesunden Lebensmitteln, sondern auch Rohstoffe für die Verarbeitungswirtschaft, Biomasse für eine umweltfreundliche Energie zu liefern, die Pflege der Kulturlandschaft bis zu den Gletscherregionen, der Besiedlung der Alpentäler und viele andere Bereiche mehr. All das sind Aufgaben, die die Landwirtschaft erfüllt und die wir auch in Zukunft erfüllen wollen.

Wir konnten dem Antrag von Herrn Abgeordneten Pirklhuber im Ausschuss deshalb nicht die Zustimmung geben, weil bei dem Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes sowieso ein Evaluierungsbeirat mitgearbeitet hat, auch die Naturschutzorganisationen haben mitgearbeitet. Und er hat selbst gesagt, auch die §-7-Kommission beschäftigt sich immer wieder damit. Probleme haben wir allerdings in Österreich damit, dass wir überall strenger sind – die Normen sollen besser sein als in den übrigen EU-Ländern – und dadurch im Binnenmarkt weitgehende Wettbewerbsnachteile haben.

Ich bringe deshalb auch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Prinz, Aumayr, Mag. Dr. Grollitsch und Kollegen zum Bericht des Landwirtschaftsausschusses über den Entschließungsantrag 78/A (E) betreffend Änderung des AMA-Gesetzes

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene in den dafür zuständigen Gremien dafür einzusetzen, dass möglichst rasch europaweit die Einführung verbesserter Tiertransportstandards nach dem Vorbild der österreichischen Regelung, insbesondere im Hinblick auf die Transportdauer umgesetzt werden.

2. Die Bundesregierung möge sich in den zuständigen Gremien dafür einsetzen, dass die Exporterstattungen der Europäischen Union für Lebend-Schlachttierexporte in Drittländer schrittweise abgeschafft werden. Die dafür freigewordenen Mittel sollen für die verantwortungsvolle Viehproduktion verwendet werden. Gleichzeitig sollen alle Möglichkeiten wahrgenommen werden, Exporte in Drittländer noch mehr in Form von Fleisch anstelle von Lebendviehexporten zu begünstigen.

3. Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen effizienten Vollzug der geltenden Bestimmungen, insbesondere bei grenzüberschreitenden Lebendtiertransporten mit langer Transportdauer


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