Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 36. Sitzung / Seite 209

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waren, waren schließlich der Anlass dafür, dass Österreich an die kubanischen Stellen herangetreten ist, um ein Abkommen über die wechselseitige Vollziehung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen abzuschließen.

Die Experten beider Länder haben dann einen einschlägigen Vertrag ausgearbeitet, und der diesbezügliche Entwurf wurde am 14. Oktober 1999 in Wien unterzeichnet. Durch diesen Vertrag haben nun in Kuba verurteilte Personen aus Österreich die Möglichkeit, die über sie verhängten Freiheitsstrafen in ihrem Heimatland zu verbüßen.

Dies steht sowohl im Interesse des Verurteilten, der in Kuba im Gefängnis sicherlich ungünstigere Umstände zu erwarten hat, als dies beispielsweise in Österreich der Fall ist, zum anderen aber auch im Interesse der österreichischen Gesellschaft, weil die Wiedereingliederung des Verurteilten in die Gesellschaft leichter möglich ist, wenn er seine Strafe in Österreich absitzt.

Der Vollstreckungsstaat hat dabei grundsätzlich die im Urteilsstaat verhängte Freiheitsstrafe zu vollstrecken, außer wenn die im Vollstreckungsstaat vorgesehene Höchststrafe überstiegen wird. Auch ist der Vollstreckungsstaat an die Tatsachenfeststellungen gebunden, die der Urteilsstaat in die getroffene Entscheidung einfließen ließ. Die bedingte Entlassung richtet sich aber grundsätzlich nach dem Recht des Vollstreckungsstaates.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich denke, dass auch aus humanitären Gründen der vorliegende Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Kuba zu unterstützen ist, und meine Fraktion wird dieser Vorlage voll zustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.32

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mainoni. – Bitte.

21.32

Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die vorliegende Regierungsvorlage betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und Kuba über wechselseitigen Strafvollzug gibt mir Gelegenheit, Ihnen einiges über diese Materie zu sagen. Ich bedauere nur, dass zum Beispiel die Herren Cap oder Pilz momentan nicht anwesend sind. Aber vielleicht hören sie mich über die Hausanlage.

In den Erläuterungen zu diesem Vertrag wird ganz höflich formuliert, dass der Österreicher – ich zitiere – "in kubanischen Gefängnissen mit Situationen konfrontiert ist, die von österreichischen Verhältnissen stark abweichen". – Das ist eine sehr vornehme Formulierung! Eine mir bekannte Person hatte das zweifelhafte Vergnügen, 48 Stunden in Havanna in Untersuchungshaft zu sitzen, und zwar wegen des vermeintlichen Zolldeliktes der illegalen Ausfuhr von Zigarren aus Kuba.

Meine Damen und Herren! Die dortigen Zellen sind drei Meter lang und drei Meter breit, darin befinden sich insgesamt vier Stahlrohrbetten mit verschmutzten Matratzen, und es gibt nur künstliches Licht, eine Glühbirne. Es herrschen Temperaturen jenseits der 40 Grad Celsius, ein Loch im Boden dient als WC, ist als Toilette gedacht, das Trinkwasser ist Zisternenwasser, und es können auf diesen neun Quadratmetern vier Personen bis zu zwei Jahren – so lange kann die Untersuchungshaft in Kuba nämlich dauern – festgehalten werden. (Abg. Öllinger: Waren Sie schon in Traiskirchen?)  – Herr Öllinger! In der Nacht hört man Schreie von Häftlingen, die offensichtlich gefoltert werden.

Dieser Bericht ist für all diejenigen gedacht – wahrscheinlich auch für Sie, Herr Öllinger –, die so große Sympathie für Fidel Castro, diesen máximo leader, und seinen politischen Weg empfinden; und von diesen gibt es hier einige! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Weiter für alle Castro-Fans – vielleicht hört mich auch Herr Cap –: Die UNO-Menschenrechtskonvention verurteilte Kuba wegen Verletzung fundamentaler Freiheiten – heuer, im Jahr 2000. Und im Juni 2000 erfolgte eine scharfe Rüge wegen gravierender Menschenrechtsverletzungen


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