Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 6. Sitzung / Seite 70

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Glawischnig, Freundinnen und Freunde betreffend Moratorium für Freisetzungen von gentechnisch veränderten Organismen

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, ein Moratorium für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen für die Dauer von fünf Jahren zu beschließen."

Dann gäbe es für die Dauer dieses Moratoriums Rechtssicherheit und Klarheit und mit Sicherheit die Möglichkeit, Verwaltungskosten einzusparen.

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Ich bringe einen zweiten Entschließungsantrag ein zum Thema Tierschutz als Bundeskompetenz. Dieser Antrag – darauf möchte ich insbesondere die Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion aufmerksam machen – ist wortidentisch mit einem mehrmals eingebrachten Antrag von Herrn Dr. Salzl. (Abg. Dr. Riess-Passer: Haben Sie ihn abgeschrieben? – Abg. Scheibner: Sie haben ihn anscheinend nur kopiert!) Er lautet wie folgt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Petrovic, Freundinnen und Freunde betreffend Tierschutz als Bundeskompetenz

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehebaldigst den Entwurf einer Novelle zum Bundes-Verfassungsgesetz, mit dem der Tierschutz in die Bundeskompetenz übertragen wird, sowie den Entwurf eines Bundestierschutzgesetzes vorzulegen."

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(Abg. Scheibner: Haben Sie eigene Ideen auch noch?) Es ist erstaunlich, dass Sie dieser Antrag so überrascht oder empört oder erfreut, ich weiß es nicht. (Abg. Dr. Riess-Passer: Er freut uns!) Er sollte Ihnen eigentlich bekannt sein. Es ist der Antrag eines Kollegen von Ihnen. Ich weiß nicht, wieso ... (Abg. Dr. Riess-Passer: Er freut uns! – Abg. Scheibner: Er stört uns nicht!) Es ist schön, wenn Sie sich freuen über diesen Antrag, dann können Sie diesem Antrag ja auch leicht zustimmen. (Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Dieser Antrag, Herr Präsident des Rechnungshofes, hat natürlich noch weit mehr kostenmäßige Konsequenzen, die sich im Bundeshaushaltsrecht und im Bundesrechnungsabschluss niederschlagen, denn durch die Tatsache, dass es in Österreich insgesamt über 50 Normen gibt, die sich im weitesten Sinne mit der Materie Tierschutz befassen – die Tierschutzgesetze der Länder, die Artikel-15a-Vereinbarung, die Landesjagdgesetze, die Landesfischereigesetze –, wird natürlich ein geradezu absurder Verwaltungsaufwand verursacht. Es besteht zum Beispiel auch die Notwendigkeit, laufend Einschulungen vorzunehmen, etwa gerade für die Verwaltungsorgane, die an der Grenze von Bundesländern tätig werden.

Dazu kommt, dass Österreich auf Grund der Nichtübernahme jener Bestimmungen, die zum Schutz von Versuchstieren im Bereich der EU eingeführt worden sind, mittlerweile von der EU geklagt worden ist (Abg. Schwarzenberger: Das ist in der Bundeskompetenz!), und diese Klage wird natürlich auch weitere Kosten für Österreich verursachen. Eine Übernahme des EU-Rechts ist in Österreich aber schwierig, weil es eben durch die neun Landtage gehen muss, weil dort immer unterschiedliche Legislaturperioden sind und weil eine inhaltlich völlig abgestimmte Gesetzgebung, wie sie eigentlich auf Grund der Übernahme von EU-Vorschriften notwendig wäre,


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