Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 220

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Noch drastischer, sehr geehrte Damen und Herren, ist die Situation in Bezug auf das Atemgift Ozon: Der Zielwert für Ozon ist 1999 sogar in allen 110 Messstellen überschritten worden. In den so genannten Reinluft-Gebieten des Mittel- und Hochgebirges, wo die Erholung suchende Bevölkerung vermeintlich gesunde, frische Luft atmen will, sind hohe Ozon-Konzentrationen festzustellen. Dass diese Ozon-Spitzen in den Reinluft-Gebieten durch Stickstoffoxid-Verfrachtungen aus den Ballungsräumen hervorgerufen werden, ist auch wissenschaftlich gesichert.

Sehr geehrte Damen und Herren! Gemäß § 10 des IG-L 1997 hat der Landeshauptmann auf Grund der Statuserhebungen Maßnahmenkataloge mittels Verordnungen zu erlassen. Trotz der erwähnten Überschreitungen, trotz der gesundheitlichen Gefährdung der Bevölkerung wurde bisher von keinem Landeshauptmann und auch von keiner Landeshauptfrau ein Maßnahmenkatalog oder eine entsprechende Verordnung gemäß dem IG-L erlassen.

In einer parlamentarischen Anfrage habe ich Sie, Herr Bundesminister, gefragt, ob Sie bereit sind, den Landeshauptmännern Weisungen zu erteilen, wenn es nicht bis Jahresende zur Ausarbeitung entsprechender Maßnahmenkataloge kommt. – Ihre Antwort war im Wesentlichen abschlägig: Sie werden keine Weisungen erteilen, Maßnahmenkataloge zu erstellen, Sie wollen aber, dass wir Sozialdemokraten einer Gesetzesänderung zustimmen, die unter anderem das Smogalarmgesetz aufhebt und den bestehenden Smogalarm-Plänen die rechtliche Grundlage entzieht.

Herr Bundesminister! Ich zitiere aus Ihrer Anfragebeantwortung zum Thema Luftreinhaltepolitik: "Bislang wurde noch von keinem Bundesland ein Maßnahmenkatalog erstellt. Dies ist grundsätzlich mit dem erheblichen Zeitaufwand für die Erstellung einer Statuserhebung, die Einholung von Stellungnahmen und die nachfolgende Ausarbeitung eines Maßnahmenkatalogs begründet. Weiters bedingen angemessene Maßnahmen oft auch einschneidende Änderungen, die eine sorgfältige Planung und Einbindung der Betroffenen erfordern und daher nicht in kürzester Zeit umgesetzt werden können." – Zitatende.

Herr Bundesminister! In den österreichischen Bundesländern existieren schon seit vielen Jahren Luftgüte-Messnetze. Sie wollen uns doch wohl nicht einreden, dass die Überschreitung der Grenzwerte des IG-L 1997 seit dessen In-Kraft-Treten vor fast vier Jahren die zuständigen Behörden in den Bundesländern erst in den letzten Wochen und Monaten wie ein Blitz getroffen hat und seither ohnehin alle Kräfte konzentriert an der Behebung dieses Problems arbeiten? Es entsteht eher der Eindruck, dass augenzwinkernd über die Verfehlungen von so manchen Industriebetrieben hinweggesehen wird. Es macht sich eher der Eindruck breit, dass Sie nicht bei den Wirtschaftsfunktionären und den zuständigen Landesregierungen anecken wollen, Herr Bundesminister.

Herr Bundesminister! Ich fordere Sie hiermit nochmals auf, den Landeshauptleuten die Weisung zu erteilen, umgehend Maßnahmenkataloge zur Verbesserung der Luftqualität zu erlassen. Da Sie dazu bisher nicht bereit oder imstande waren, können wir Sozialdemokraten der Änderung des IG-L und der Abschaffung des Smogalarmgesetzes nicht unsere Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

21.12

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Herbert Graf. Er hat das Wort.

21.12

Abgeordneter Ing. Herbert L. Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Heinzl! Ich möchte anmerken, dass Ihre Argumentation für die Ablehnung des Gesetzes eine ganz andere ist, als sie Ihre Kollegin Sima im Ausschuss vorgetragen hat. Ich bedaure, dass wir keine gemeinsame Lösung finden können. (Ruf bei der SPÖ: Das stimmt nicht!) Das stimmt schon. (Ruf bei der SPÖ: Das stimmt nicht! Sie haben halt nicht aufgepasst!)

Ich nehme zur Kenntnis, dass wir keine Gesetze durchlesen und dass wir nicht aufpassen. Ich darf jedoch auf die "Parlamentskorrespondenz" Nr. 405 verweisen, der die Feststellungen von


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