Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 71. Sitzung / Seite 222

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stimmt einfach nicht, das geht völlig an der Sache vorbei. (Ruf bei den Freiheitlichen: Das stimmt aber!) Nein!

Ich werde noch einmal, sozusagen als Bestrafung, die Geschichte dieses Gesetzes kurz vortragen, damit man sich einmal vor Augen führt, was da wirklich passiert ist. Es hat einen relativ ambitionierten Entwurf des Umweltministeriums gegeben, der dann durch das Wirtschaftsministerium massiv verwässert und abgeändert worden ist. Ich habe das im Ausschuss schon berichtet. Aber die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums war so bemerkenswert, dass sie es wert ist, hier noch einmal vorgetragen zu werden. Vor allem muss man bedenken, dass das ein ehemaliger Umweltminister in seiner Verantwortung verfassen hat lassen.

Es kommt nämlich der Vorwurf, dass diese Vorlage über eine reine Umsetzung der EU-Rahmenrichtlinie hinausgehe und dass sich der Verdacht aufdränge, dass Österreich als Umweltmusterland im Bereich der Luftreinhaltepolitik innerhalb der Europäischen Union präsentiert werden soll. Dass das von Seiten des Wirtschaftsministeriums kritisiert wird, ist meiner Meinung nach wirklich abartig.

Es wird aber noch ärger. Da gibt es eine bemerkenswerte Bezugnahme auf Kyoto  –  ich zitiere –: Die Vorgangsweise, möglichst strenge, EU-rechtlich nicht geforderte Anforderungen an die Luftqualität in Österreich zu normieren, ohne auch deren Realisierbarkeit in Erwägung zu ziehen – diesbezüglich ergeben sich für den objektiven Betrachter gewisse Parallelen zum Kyoto-Prozess –, kann seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit keinesfalls goutiert werden.

Was heißt das? – Das heißt, dass das Wirtschaftsministerium Kyoto als unrealistisch ansieht, nicht für realisierbar hält und damit den Konsens der österreichischen Klimaschutzpolitik verlässt. Da sehe ich gewisse Parallelen zu George Bush, nicht aber zum Umweltmusterland.

Diese Stellungnahme ist wirklich unglaublich! Herr Graf! Ich verstehe nicht, dass Sie die Tatsache so übergehen können, dass diese Vorlage – dieses IG-L ist ohnehin schon so ein behäbiges Gesetz – so massiv verwässert wurde und die Forderungen des Wirtschaftsministeriums – ich nenne noch einmal die drei wichtigsten: Grenzwertaufweichung durch Toleranzmargen, Überschreitungsmöglichkeiten und späteres In-Kraft-Treten des Gesetzes, Entfall der Tagesmittelwerte bei Stickstoffoxiden – alle umgesetzt wurden.

Der VCÖ kritisiert dieses Gesetz (Abg. Böhacker: Wer ist das? Das habe ich noch nie gehört!)  – ich zitiere –: Grenzwerte für Gesundheitsschutz abgesenkt. Die Grenzwerte für die Schadstoffbelastung der Luft nach dem Immissionsschutzgesetz liegen zum Teil erheblich über den Empfehlungen der Akademie der Wissenschaften.

Es ist also insgesamt ein eher trauriges Kapitel, das wir heute zu behandeln haben. Mir tut es oft Leid um Vorlagen des Umweltressorts, die dann vom Wirtschaftsministerium zusammengestutzt werden. Zu sagen, das sei das gute Recht des Wirtschaftsministeriums, wie das Kollege Kopf im Ausschuss gemacht hat, ist illegitim, denn es gibt einen gewissen Grundkonsens, und dieser Grundkonsens lautet auch: Nicht alles, was Umweltschutz ist, schadet der Wirtschaft. Im Gegenteil! Gerade bei der Luftreinhaltepolitik hat Österreichs Wirtschaft im Technologieexport massiv davon profitiert. Das wird deutlich, wenn wir etwa die Anlagen in unseren Nachbarstaaten anschauen. In diesem Zusammenhang haben österreichische Unternehmen große Aufträge erhalten. Die haben davon profitiert, dass wir in diesem Bereich ein Musterland waren. Mit dieser Vorlage wird dieser Weg aber verlassen. Deswegen werden wir dieser Vorlage nicht zustimmen, Herr Graf! (Beifall bei den Grünen.)

21.20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Miedl. Er hat das Wort.

21.20

Abgeordneter Werner Miedl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! So unterschiedlich wird das eben gesehen, Frau Kollegin Glawischnig: Die


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