Nationalrat, XXI.GP Stenographisches Protokoll 76. Sitzung / Seite 108

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Gaál Anton, Gartlehner, Gaßner, Glawischnig, Grabner, Gradwohl, Grünewald, Gusenbauer;

Hagenhofer, Haidlmayr, Heindl Kurt, Heinisch-Hosek, Heinzl Anton, Hlavac, Huber;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Keppelmüller, Kiermaier, Kogler, Kräuter, Kubitschek, Kummerer, Kuntzl;

Lackner, Lapp, Leikam, Lichtenberger, Lunacek;

Maier, Mertel, Moser, Muttonen;

Niederwieser, Nürnberger;

Oberhaidinger, Öllinger;

Parfuss, Parnigoni, Pendl, Petrovic, Pfeffer, Pilz, Pirklhuber, Plank, Posch, Prähauser, Prammer;

Rada, Reheis, Riepl;

Schasching, Schieder, Schwemlein, Silhavy, Sima, Stoisits;

Van der Bellen, Verzetnitsch;

Wimmer, Wittmann, Wurm.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag des Abgeordneten Dr. Gusenbauer, diesen Gesetzesbeschluss vor seiner Beurkundung durch den Herrn Bundespräsidenten einer Volksabstimmung im Sinne der einschlägigen Bestimmungen der Bundesverfassung zu unterziehen.

Ich lasse darüber abstimmen und bitte jene Damen und Herren, die für eine Volksabstimmung eintreten, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt. (Abg. Dr. Gusenbauer  – in Richtung Freiheitliche und ÖVP –: Angst vor dem Volk? – Abg. Edlinger: Fundis! – Ruf bei der SPÖ: Oberdemokraten! – Pfui-Rufe.)

Wir kommen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend die 25. Novelle zum GSVG samt Titel und Eingang in 727 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für diesen Gesetzentwurf aussprechen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist in zweiter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem gegenständlichen Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf betreffend die 24. Novelle zum BSVG in 728 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Gaugg, Dr. Feurstein und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf in der Fassung dieses Abänderungsantrages abstimmen.


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