Stenographisches Protokoll

79. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXI. Gesetzgebungsperiode

 

Mittwoch, 26. September 2001

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stenographisches Protokoll

79. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXI. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 26. September 2001

Dauer der Sitzung

Mittwoch, 26. September 2001: 17.43 – 17.59 Uhr

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Tagesordnung

Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2001 geändert wird (7. BFG-Novelle 2001)

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen 2

Geschäftsbehandlung

Absehen von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des schriftlichen Ausschussberichtes 767 d. B. gemäß § 44 (2) der Geschäftsordnung 2

Verlesung der vorgesehenen Fassung eines Teiles des Amtlichen Protokolls dieser Sitzung durch den Präsidenten Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn 5

Genehmigung des verlesenen Teiles des Amtlichen Protokolls 5

Verhandlungen

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (764 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2001 geändert wird (7. BFG-Novelle 2001) (767 d. B.) 2

Redner:

Ing. Kurt Gartlehner 2

Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler 3

Mag. Gilbert Trattner 3

Dr. Evelin Lichtenberger 4

Annahme 5

Eingebracht wurde

Anfrage der Abgeordneten

Dr. Peter Wittmann und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Staatspolizei Wiener Neustadt (2887/J)


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79. Sitzung / Seite 2

Beginn der Sitzung: 17.43 Uhr

Vorsitzender: Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich bitte die Damen und Herren Abgeordneten, Platz zu nehmen, und eröffne die 79. Sitzung des Nationalrates.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Edler, Edlinger, Dr. Leiner, Dr. Mertel, Dr. Moser, Oberhaidinger und Schieder.

Einlauf

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass die schriftliche Anfrage 2887/J eingelangt ist.

Absehen von der 24-stündigen Aufliegefrist

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Um den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage 764 der Beilagen – Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2001 geändert wird, 7. Bundesfinanzgesetz-Novelle 2001, 767 der Beilagen – in Verhandlung nehmen zu können, ist es gemäß § 44 Abs. 2 der Geschäftsordnung erforderlich, von der 24-stündigen Frist für das Aufliegen des Ausschussberichtes abzusehen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist für diesen Ausschussbericht ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (764 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzgesetz 2001 geändert wird (7. BFG-Novelle 2001) (767 der Beilagen)

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zur Verhandlung über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage 764 der Beilagen.

Auf mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte.

17.46

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Ereignisse des 11. September haben auch eine sehr unerfreuliche Entwicklung im Bereich der Luftfahrt nach sich gezogen. Wir wissen, dass die internationalen großen Versicherer die Haftungen für die Flugzeuge dramatisch reduziert haben und im Augenblick eigentlich ein gewisses Marktversagen festzustellen ist.

Um diese Zeit des Marktversagens zu überbrücken, ist es heute notwendig, hier diese Maßnahmen zu beschließen. Die sozialdemokratische Fraktion ist selbstverständlich für diesen Antrag der Bundesregierung, der in sehr effizienter und schneller Art und Weise hierher ins Parlament gelangt ist. Ich glaube, auch daran kann man sehen, dass das Regieren und der Parlamentarismus in Österreich gut funktionieren.


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79. Sitzung / Seite 3

Wir richten allerdings den Appell an die Bundesregierung, dass die Haftungsentgelte, die von unseren Airlines dafür verlangt werden, marktkonforme Haftungsentgelte sein sollen, sodass in der schwierigen Situation unserer Airlines nicht weitere Probleme durch diese Haftungsentgelte entstehen können. (Beifall bei der SPÖ.)

Im Übrigen können wir Sozialdemokraten sagen: Es ist das eine sehr effiziente, schnelle Maßnahme, und wir hoffen, dass die Versicherer schon in drei oder vier Wochen wieder in der Lage sein werden, mit den Airlines gemeinsam diese Probleme zu lösen, damit sozusagen die Marktkräfte wieder wirken können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.48

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dkfm. Mühlbachler zu Wort gemeldet. – Bitte.

17.48

Abgeordneter Dkfm. Mag. Josef Mühlbachler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es hat sich in diesen schwierigen Zeiten für die Luftfahrtgesellschaft in Österreich unter Beweis gestellt, dass die Regierung in der Lage ist, schnellstens auf besondere Situationen zu reagieren. Ich bedanke mich bei allen Fraktionen hier im Hause dafür, dass sie diese Dynamik mitgetragen haben, dass heute schon diese Sitzung des Budgetausschusses stattfinden konnte und dass dieser Antrag einstimmig angenommen wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Faktum, dass die Versicherungen ihre Risikobereitschaft von ursprünglich 750 Millionen Dollar auf 50 Millionen Dollar reduzieren und damit die Fluggesellschaften mehr oder weniger nicht mehr in der Lage sind, ihre Flugbereitschaft aufrechtzuerhalten, soll durch diese Initiative ausgeglichen werden. Für die Dauer von einem Monat soll durch die Regierung das Risiko für die AUA-Gruppe und für vier weitere Fluggesellschaften auf das ursprüngliche Maß – das heißt also, pro Fluggesellschaft auf 700 Millionen Dollar – ausgedehnt werden.

Ich hoffe, dass es nach einem Monat obsolet sein wird, diese Risikoübernahme durch den Bund beziehungsweise den Staat tatsächlich perpetuieren zu müssen, und ich bedanke mich bei allen Beteiligten dafür, dass wir unserer Luftfahrt in Österreich so schnell Hilfe haben angedeihen lassen können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.50

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Trattner. – Bitte.

17.50

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist im Grunde genommen alles gesagt. Ich möchte mich namens meiner Fraktion bei der Opposition dafür bedanken, dass hier so rasch Einstimmigkeit für diesen Antrag gefunden werden konnte, obwohl es auch einige Unsicherheiten seitens der Oppositionsparteien gegeben hat. Ich hoffe, diese Punkte wurden heute im Ausschuss aufgeklärt; diese Fragen wurden hoffentlich entsprechend zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet.

Ich bin auch bei Ihnen, wenn Sie sagen, dass die Versicherungsprämie für das Haftungsentgelt marktkonformen Gegebenheiten entsprechen und das Ganze auch zeitlich begrenzt sein muss. Wichtig ist vor allem, dass durch derartige Terroranschläge die Wirtschaft beziehungsweise in diesem Fall die Luftlinien nicht sozusagen außer Kraft gesetzt werden. Die Staaten haben entsprechend rasch reagiert, damit die Luftlinien ihre Maschinen wieder risikolos fliegen lassen können und der geschäftliche Betrieb aufrechterhalten werden kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)


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79. Sitzung / Seite 4

17.52

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenberger. – Bitte.

17.52

Abgeordnete Dr. Evelin Lichtenberger (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Auch wir von den Grünen haben uns an diesem Antrag beteiligt, weil es ja vollkommen klar ist, dass für diesen Übergangszeitraum größte Schwierigkeiten – zum Beispiel mit Landerechten – gegeben wären, würde nicht eine kurzfristige Übernahme der Haftungen erfolgen. Allerdings – ich habe das auch schon im Ausschuss geäußert – kann das nur eine begrenzte Feuerwehraktion sein. Das muss vollkommen klar sein, denn wenn es zu einer Dauerübernahme in dieser Richtung käme, wären die Folgewirkungen endlos, ein Fass ohne Boden.

Sie können sich vorstellen, dass natürlich als Nächstes die chemische Industrie, dass Atomkraftwerke, dass alle für entsprechende Haftungsübernahmen sozusagen an die Tore des Budgets klopfen würden, weil sie alle potentielle Ziele des Terrors sind – und das würde natürlich an die Grenzen der Finanzierung stoßen. Und nicht nur das: Das würde ja letzten Endes auch bedeuten, dass all das, was wir heute unter Versicherungsmarkt verstehen, außer Kraft gesetzt würde. Wenn es für die Fluglinien auf Dauer billiger wäre, an die Tore des Staates zu pochen, damit dieser die Haftung übernimmt, dann würde natürlich auch die Versicherungswirtschaft entsprechend reagieren.

Meine Damen und Herren! Das würde ich für eine extrem negative Entwicklung halten. Wir dürfen nicht vergessen, dass eine generelle Übernahme des Risikos durch den Staat auf Dauer für das Budget enormen Sprengstoff beinhalten würde und letzten Endes auch extrem wettbewerbsverzerrend wäre. Folgendes ist natürlich schon auch zu sagen: Airlines mit weniger spendablen Staaten im Hintergrund fallen unter solchen Marktkonditionen natürlich aus dem Markt. Daher würde ich die Regierung auch dazu auffordern, alle Bemühungen seitens der Europäischen Union zu unterstützen, wenn rechtliche Schritte gegen die – derzeit sachlich gerechtfertigte – Vorgangsweise der Versicherungen eingeleitet werden, denn schließlich war das ein kartellartiges Vorgehen. Das ist bitte zu berücksichtigen, das ist auch zur Kenntnis zu nehmen – und das kann auf Dauer nicht geduldet werden.

Es kann auch auf Dauer keine Übernahme in der Form geben, dass die Staatsbeiträge für erhöhte Sicherheitsleistungen auf Flughäfen auf Dauer durchfinanziert werden sollen. Das wäre ebenfalls eine grobe Wettbewerbsverzerrung für einen Verkehrsträger. Es gibt leider schon internationale Anzeichen dafür, dass andere Staaten in diese Richtung tendieren, um ihren Fluglinien – aus meiner Sicht: unerlaubte – Wettbewerbsvorteile zu verschaffen.

Wenn wir uns schon gewissen Prinzipien verpflichtet haben, dann hat das auch in diesem Bereich zu gelten. Das ist für mich eine grüne Grundlinie, die – ich habe mit Wohlwollen gehört, was der Herr Staatssekretär diesbezüglich im Ausschuss gesagt hat – in diesem Fall auch von der Regierung mitgetragen wird. Es kann auf Dauer keine Sozialisierung dieser Kosten geben. Das wäre neben der Wettbewerbsverzerrung ein grober Verstoß gegen Budgetklarheit und Budgetwahrheit, die wir auch in diesem Bereich dringend brauchen.

Ich wünsche mir, dass diese Argumente auf europäischer Ebene ins Treffen geführt werden und dass die Regierung bei ihrer Linie bleibt. Schließlich hat der Herr Finanzminister diese Art der Stützung ursprünglich auch bekämpft und abgelehnt.

Ein letzter Punkt: Die 150 000 S, die ursprünglich als Haftungsentgelt im Gespräch waren, entsprechen bei weitem nicht dem, was in der Versicherungswirtschaft üblich ist. Auch da haben wir, wenn es um die Frage der Dauer geht, Konsequenzen zu ziehen. Auf Dauer kann es diese Lösung nicht geben, aber im Sinne der Aufrechterhaltung des Funktionierens eines bestimmten Verkehrsbereiches haben wir natürlich – auch unter dem Druck der europäischen Versicherungswirtschaft und der Reaktion der europäischen Staaten darauf – diesem Antrag zugestimmt. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.57

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


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79. Sitzung / Seite 5

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 767 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Es liegt das schriftliche Verlangen von 20 Abgeordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Berichtes des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage in 764 der Beilagen: 7. BFG-Novelle 2001 (767 der Beilagen) zu verlesen, damit dieser Teil mit Schluss der Sitzung als genehmigt gilt.

Ich werde daher so vorgehen und verlese nunmehr die entsprechenden Teile des Amtlichen Protokolls.

"Es liegt ein Verlangen gemäß § 51 Abs. 6 GOG auf Verlesung des Amtlichen Protokolls hinsichtlich des Tagesordnungspunktes: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (764 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Bundesfinanzgesetz 2001 geändert wird (7. BFG-Novelle 2001) (767 der Beilagen) vor.

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (764 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Bundesfinanzgesetz 2001 geändert wird (7. BFG-Novelle 2001) (767 der Beilagen).

Abstimmung: Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 767 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung einstimmig angenommen."

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieses Teiles des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Dieser Teil des Amtlichen Protokolls gilt daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die für Dienstag, den 23. Oktober 2001, 10 Uhr, in Aussicht genommen ist, wird auf schriftlichem Wege einberufen.

Die Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 17.59 Uhr