Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 38. Sitzung / Seite 65

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Obfrau der Mietervereinigung, Kollegin Bures. Sie meint entgegen dem, was in den Ge­setzesregelungen steht, dass für die Mieter der Zugang zum Recht verteuert wird.

Jetzt mögen der Justizminister und seine Beamten ein bisschen weghören, wenn ich sage, die größte Hürde zum Zugang zum Recht der Mieter ist das Recht selbst. Ich muss Ihnen sagen: Man braucht ja einen Schriftgelehrten, um das zu verstehen und zu interpretieren, was mit den vielen gesetzlichen Regelungen gemeint ist. (Abg. Dr. Pus­wald: Sie sind kein Mieter?! Stimmt das?) – Jetzt darf der Justizminister wieder zu­hören.

Es ist also laut Bures so, dass der Zugang zum Recht bisher kostenlos war. So kosten­los, wie er bisher war, ist er für einen Großteil der Fälle sowieso, weil 85 Prozent oder fast 90 Prozent der Fälle ohnehin bei der Schlichtungsstelle landen (Zwischenrufe bei der SPÖ), deren Tätigkeit – auch wenn es die SPÖ anders trommelt, es gilt hier das Recht und nicht die Aussagen der SPÖ – auch weiterhin kostenfrei bleibt. Der über­wiegende Teil der Fälle – 85 bis 90 Prozent – wird in der Schlichtungsstelle end­er­ledigt.

Natürlich ist es für Frau Kollegin Bures ein Problem, dass es jetzt einen Kostenersatz gibt, weil für den Fall, dass der größte Hausherr Europas, ihr Auftraggeber, die Ge­meinde Wien, solche Fälle verliert, wird er in nächster Zeit den Mietern Kostenersatz zahlen müssen.

Schauen wir uns einmal den bisher gratis ermöglichten Zugang zum Recht an! Ein Mieter hat ein Problem in einem Gebäude und wendet sich an die Mietervereinigung. Der Zugang zum Recht soll kostenlos sein, habe ich gehört. Die Einschreibgebühr beträgt immerhin – es ist nicht so arg wie bei einem Golfklub – 43,60 €. Das ist die erste Hürde, der erste Kostenersatz. (Zwischenruf des Abg. Dr. Puswald.) Ich bin kein Golfspieler, Kollege Puswald, aber ich habe ein besseres Handicap als du! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich wiederhole: Die Einschreibgebühr beträgt 43,60 € beziehungsweise 600 S. Die Jah­resgebühr bei der Mietervereinigung macht 36,10 € beziehungsweise 500 S pro Jahr aus. – So weit der bisherige „Gratiszugang“ zum Recht.

Meine Damen und Herren! Dann gibt es noch, so wie bei Versicherungen, wo man das ankreidet, eine „Inkubationszeit“ oder wie das heißt. Das heißt: Wenn man zur Mie­tervereinigung geht und einen Fall gelöst haben will, hat man eine sechsmonatige Wartezeit. Wenn man diese nicht einhält, hat man wieder eine Gebühr von 120 € be­zie­hungsweise 1 650 S zu bezahlen. Also der Zugang zum Recht über die Mieter­ver­einigung kostete bisher im besten Fall 1 100 S beziehungsweise 80 €, und wenn man gleich eine Auskunft braucht, kommen noch einmal 120 € dazu, also man kommt auf 200 €.

Meine Damen und Herren, bleiben Sie direkt bei den Schlichtungsstellen, die für Sie weiterhin gratis sind, und wählen Sie nicht den Umweg über die Mietervereinigung! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.42

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Ab­geordnete Bures zu Wort gemeldet. Redezeit 2 Minuten. Zu berichtigender Sach­ver­halt, tatsächlicher Sachverhalt – Sie sind am Wort, Frau Abgeordnete.

 


11.42

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Der Herr Abgeordnete Neudeck hat behauptet, dass der Auftraggeber der Mietervereinigung die Gemeinde Wien ist. – Diese Behauptung ist falsch!

 


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