Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 127

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15.22

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist eigentlich schon hochinteressant, dass diese Regierung für Maßnahmen aus Zeiten einer, ich würde fast sagen, alleinigen Regie­rung seitens der SPÖ verantwortlich gemacht wird. (Widerspruch bei der SPÖ und den Grünen.) Ich glaube, dass es zeigt, dass auch eine SPÖ-Regierung nicht 100-prozentig gearbeitet hat, denn die Maßnahmen stammen eben aus dieser Zeit. Ich möchte nur in Erinnerung rufen: beschlossen am 4. 5. 1995, Finanzminister Andreas Staribacher, in der Folge Klima, Edlinger; Sozialminister Franz Hums und Bundeskanzler Vranitzky. (Abg. Mag. Lunacek: Und die ÖVP war da nicht dabei?) – Ich glaube, dass die SPÖ da in der Mehrheit war, und wir wissen, wie es uns damals gegangen ist. Wir wollen das heute nicht mehr – wir arbeiten darauf hin, dass es nachhaltig verträgliche Gesetze gibt und nicht so etwas wie zu Zeiten eines Sozialministers und eines Finanzministers von der SPÖ. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Man muss auch dazusagen – und das haben wir ja mit dem Kinderbetreuungsgeld auch verbessert –, dass es sich dabei um eine, wenn notwendig, existenzsichernde Solidaritätsmaßnahme zum Wohle des Kindes handelt. Und es ist niemand gezwun­gen – hoffentlich! –, diesen Zuschuss auch anzunehmen. Ich wünsche mir an dieser Stelle, dass allein erziehende Mütter – und ich nehme einmal die Mütter als Fall her – von den Vätern viel mehr denn je unterstützt werden, in Form eines ordentlichen Unter­haltes, in Form einer ordentlichen und regelmäßigen Alimente-Zahlung. Genau das ist der Punkt, denn dann kommt es nicht zu Engpässen in Bezug auf das Einkommen.

Ich möchte auch noch einmal erwähnen, dass die Rückforderung, wenn es überhaupt zu einer Rückforderung kommt, erst zum Tragen kommt, wenn das Jahreseinkommen der Eltern, wenn Mutter und Vater da sind, über 25 500 € beträgt und bei den Allein­erziehern über 10 175 €.

Herr Staatssekretär Finz hat gesagt, dass sich diese Regierung das genau anschaut und darauf achtet, dass niemand benachteiligt ist.

Ich möchte in diesem Zusammenhang – auch wenn ich weiß, dass Herr Kollege Öllin­ger das überhaupt nicht mehr hören will; das hat er immer wieder gesagt – nur noch einmal in Erinnerung rufen, dass gerade diese Regierung in der ersten Periode und auch jetzt in der zweiten Periode ... (Abg. Öllinger: Jessas na, ich weiß schon, was kommt!) – Nicht „Jesus und Maria!“ sagen, sondern „Gott, hilf uns, dass wir weiter­arbeiten können!“

Wir haben mit dem Kinderbetreuungsgeld, gegen das Sie waren – SPÖ und Grüne! –, Wahlfreiheit geschaffen. Sie haben gesagt: Wenn es ein Kinderbetreuungsgeld gibt, dann müssen die einen einzahlen, wenn sie es sich leisten können, und die anderen vielleicht nicht! Ich habe einen Zeitungsartikel da, der das belegt. Wir haben mit dem Kinderbetreuungsgeld Wahlfreiheit geschaffen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Freiheitlichen.)

Wir haben die Zuverdienstgrenze um das Vierfache angehoben. Wir haben die Fami­lienhospizkarenz eingeführt. All das gehört in dieses Familienpaket hinein. Wir haben die Anrechnung der Kindererziehungszeiten von 18 auf 24 Monate angehoben. Wir haben pro Kind einen dreijährigen Bezugszeitraum eingeführt, und es ist uns jetzt auch gelungen, das Kinderbetreuungsgeld im Falle von Mehrlingsgeburten ab dem 1. Jänner 2004 zu erhöhen.

Ich denke, dass das ein gutes Paket ist, und hoffe, dass es auch im Sinne dieser Rück­forderungen, die jetzt anstehen, zu einer optimalen Lösung kommt, dass weder Allein-


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