Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 41. Sitzung / Seite 166

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sollen, durchaus mit sehr hohen Kosten verbunden, vor allem dann, wenn diese Tier­körper von schweren Tieren stammen, also von Rindern oder Pferden, und wenn sie aus weit abgelegenen Betrieben oder aus sehr exponierten Lagen, etwa aus hoch­alpinen Gegenden, abtransportiert werden müssen. Dann kann es schon passieren, dass der Tierhalter ganz einfach nicht in der Lage ist, diese Entsorgungskosten tat­sächlich zu tragen. Und da kann eben dann der Landeshauptmann besondere Rege­lungen vorsehen.

Für kleine und Kleinstbetriebe sind diese Regelungen, die ganz spezifisch vom Lan­deshauptmann angesetzt werden können, von wirtschaftlicher Überlebensnotwendig­keit, denn da geht es manchmal wirklich um die weitere Existenz dieser Betriebe.

In diesem Sinne bin ich davon überzeugt, dass dieses Tiermaterialiengesetz den Pro­duzenten, den Verarbeitungsbetrieben und vor allem auch den Konsumenten zuneh­mend Sicherheit für die Zukunft bringt und dass es in diesem Sinne wirklich allen Par­teien möglich ist, die Zustimmung zu diesem Tiermaterialiengesetz zu geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

17.46

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Moser. Die Uhr ist ebenfalls auf 5 Minuten gestellt. – Bitte.

 


17.47

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Minis­terin! Meine Damen und Herren! Tiergesundheitsgesetz: Dieses Gesetz hat durchaus auch unsere Zustimmung, mit Ausnahme dieser Tarifregelungen, die Kollege Maier schon vorgetragen hat.

Auch beim zweiten Bereich, dem Fleischuntersuchungsgesetz, können Sie auf unsere Zustimmung zählen. Das ist eine sinnvolle Regelung, die wird mitgetragen.

Beim Tiermaterialiengesetz können wir einige positive Anmerkungen anbringen, die Kritik überwiegt aber, sodass wir es ablehnen werden.

Vielleicht zuerst zum Positiven, Frau Ministerin. Es ist ja durchaus günstig, dass die Tierkörperverwertung jetzt endlich EU-weit generell geregelt ist. Es gibt EU-weite Regelungen. Das ist ein massiver Fortschritt, der vor allem angesichts all dieser BSE-Problemfälle dringend notwendig ist.

Positiv ist auch, dass praktisch über die EU-Verordnung jetzt auch garantiert ist, dass die Biotonne weiterhin kompostiert werden darf. Das ist leider keine Selbstverständlich­keit gewesen, aber jetzt haben wir die Gewährleistung. Außerdem ist es jetzt erstmals so, dass auch Biogasanlagen sinnvoll berücksichtigt sind bei der Verwertung von ver­schiedenen Abfällen, also ein neues Geschäftsfeld, ein sinnvoller Einsatz auch von Biogasanlagen.

Der letzte positive Punkt, der in Richtung anthroposophische Landwirtschaft, biolo­gisch-dynamische Landwirtschaft gibt. Es gibt erstmals Durchführungsbestimmungen für die Herstellung von biologisch-dynamischen Präparaten. Das ist zwar für viele von Ihnen ein Exotikum, aber es ist hier wirklich ein interessantes Terrain jetzt auch einmal gesetzlich vorgesehen und geregelt. – Soweit zum Positiven.

Frau Ministerin! Es gibt aber ein großes Problemfeld, das ist die normale Tierkörperver­wertung, die ein großes finanzielles Problem in den Bundesländern darstellt. Laut Ihrer Gesetzesvorlage gibt es keine einheitliche staatliche Kontrollfunktion. Aber da Sie von Ihren Vorgängern, Minister Haupt und Minister Molterer, auch die Zuständigkeit für die Lebensmittelsicherheit übernommen haben, müssten Sie auch die Philosophie Ihrer Vorgänger ernst nehmen, die da heißt: durchgehende Kontrolle in der ganzen Lebens-


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