NATIONALRAT

 

 

 

            Der   A u s s c h u s s   f ü r   A r b e i t   u n d   S o z i a l e s    setzt seine am 24. Juni 2008 unterbrochene Sitzung am Mittwoch, dem  25. Juni 2008, um 10 Uhr im Nationalrats-Sitzungssaal fort.

 

 

T A G E S O R D N U N G

 

 

 

Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Apothekengesetz, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Dienstgeberabgabegesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz sowie das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und ein Bundesgesetz, mit dem der Bundesminister für Finanzen ermächtigt wird, auf Bundesforderungen gegenüber den Gebietskrankenkassen zu verzichten sowie ein Bundesgesetz über eine pauschalierte Abgabe von Unternehmen, die zum Vertrieb von Heilmitteln berechtigt sind (Heilmittelabgabegesetz) erlassen werden (Struktur-Änderungsgesetz für die Kranken-versicherung und die Organisation der Sozialversicherung – SV-StrÄG) (605 d.B.)

 

 

Wien, 2008 06 24

 

 

 

                       Renate   C s ö r g i t s  

 

                        Obfrau

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A v i s o

 

Folgende Gliederung des Hearings ist in Aussicht genommen:

 

                                   10 bis 13 Uhr             Teil 2 Gesundheit  und

                                   13 bis 16 Uhr             Teil 3 Strukturreform

 

           Eine weitere Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales ist für Donnerstag, den  3. Juli 2008, um 10 Uhr (bis 14 Uhr) vorgesehen.