Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll16. Sitzung / Seite 73

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entlassen werden – und das bei steigender Kriminalität. Und das kann nicht die Antwort auf steigende Kriminalität sein. Da haben wir Antworten von Ihnen einge­mahnt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Zweiter Punkt. Sie haben darauf verwiesen, dass es ab jetzt möglich ist – es gibt auf europäischer Ebene ein Abkommen; ja, das gibt es, das ist im Februar unter Ihrer Anwesenheit in der Europäischen Union beschlossen worden –, dass Strafgefangene Haftstrafen künftig in ihren Heimatländern verbüßen müssen.

Sie müssen aber den Menschen auch ein wichtiges Detail mitteilen! Das gilt nur für Neuverurteilte, das nützt dem jetzigen Problem absolut nichts. Außerdem gibt es eine Übergangsfrist von zwei Jahren. Also zwei Jahre gibt es das alles nicht. Und jetzt kommt der Höhepunkt, und da, Frau Ministerin, frage ich Sie wirklich: Wie konnten Sie dem als Vertreterin Österreichs zustimmen? – Da gibt es eine Übergangsfrist, eine „Sonderbratwurst“ für Polen. Polen hat sich eine Übergangsfrist von fünf Jahren ausverhandelt. Fünf Jahre lang werden Polen, die bei uns straffällig werden, eben nicht in ihr Heimatland zurückgebracht, damit sie dort die Straftaten absitzen müssen. Fünf Jahre lang! Ich frage mich: Werden dann dort die Gefängnisse leer sein und bei uns die Polen im Gefängnis sitzen? – Ich weiß nicht, wozu das gut sein soll. Es ist jedenfalls keine gute Lösung, Frau Ministerin!

Und falsch ist, wenn Sie meinen, dass bis jetzt immer eingespart worden ist. Im Jahr 2000 gab es 800 Millionen € für die Justiz, im Jahr 2006 ganze 976 Millionen €, plus 20 Prozent. – Das nur zur Korrektur!

Ich möchte aber die Diskussion auch noch um die Ausweitung der Strafrahmen be­reichern, nämlich mittels eines Entschließungsantrags der Abgeordneten Westen­thaler und Darmann:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann und Kollegen betreffend Mindest­strafen bei Kinderpornographie und sexuellem Missbrauch von Kindern

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht, die bestehenden Mindeststrafen im Sexualstrafrecht auf ihre Angemessenheit bei Tatbegehung an Minderjährigen zu prüfen und dem Nationalrat ehestmöglich einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der für die Begehung von Sexualdelikten an Minderjährigen und Kinderpornographie generell Mindeststrafen einführt bzw. die vorhandenen allenfalls erhöht.“

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Es geht um eine Erhöhung, und zwar nicht so, wie es der Herr Bundeskanzler gesagt hat, nämlich: Vielleicht in ein paar Jahren werden wir sehen, wie es weitergeht! – Jeden Tag findet sexueller Missbrauch gegen Kinder statt! Und ich sage es noch einmal: Wer sich an unseren Kinder vergeht, der hat keine Milde verdient! Daher müssen wir die Strafen hinaufsetzen, harte Strafen verhängen, starke Abschreckung betreiben, um unsere Kinder und Familien zu schützen. (Beifall beim BZÖ.)

Ich möchte noch einen zweiten Antrag einbringen, und zwar einen Entschließungs­antrag zur EURO 2008, den ich bereits am Vormittag angekündigt habe:

 


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