Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll20. Sitzung, 24. April 2007 / Seite 122

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in Ziffer 68 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

14.34.563. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 104/A(E) der Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einfuhr- und Han­delsverbot für Robbenprodukte (73 d.B.)


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Hornek. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.35.21

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ein Vizekanzler hat mit der Tatsache, dass in dieser kurzen Zeit ein Doppelbudget unter Dach und Fach gebracht wurde, einfach leicht lachen. Dazu gratuliere ich unserem Herrn Vizekanzler. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir diskutieren heute einen Antrag, über den weithin Einigkeit besteht. Fünf Fraktionen fordern gemeinsam die Bundesregierung auf, den Import, die Be- und Verarbeitung und das In-Verkehr-Bringen von Robbenproduk­ten in Österreich zu unterbinden und sich auf der europäischen Ebene für ein gemein­schaftsweites gültiges Einfuhr- und Handelsverbot mit Produkten aller Robbenarten mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln einzusetzen.

Der Hintergrund ist klar. Es gibt kein zwingendes Interesse an Robbenprodukten – weder an deren Fleisch, noch an deren Fellen. Daher besteht kein vernünftiger Grund, um Jahr für Jahr Hunderttausende Tiere zu töten.

Bei der Robbenjagd machen sich die Robbenjäger die Tatsache zunutze, dass viele Robben zur Fortpflanzungszeit in Kolonien leben. Vor allem auf Inseln hatten die Rob­ben vor den Menschen kaum Feinde zu fürchten, was die Tiere besonders zutraulich macht. Die Jagd auf Robben gehört zur traditionellen Lebensweise der Ureinwohner, der Inuit und dient in diesen Fall weitgehend der Selbstversorgung. Zentrum der Rob­benjagd ist heute die Nordküste Kanadas, wo Robben zur Gewinnung von Fellen und Öl getötet werden. Im Jahr 2006 hat Kanada die Jagd auf 325 000 Robben erlaubt. Die Quote für 2007 liegt bei 270 000 Tieren.

Angesichts der Überfischung des Atlantiks durch Hochseeflotten stehen die Fischer der Robbenjagd positiv gegenüber, weil sie daraus ein ökonomisches Standbein erblicken können. Auf das Wachstum des Robbenbestandes wird seitens der Jäger hingewie­sen. Das kanadische Fischereiministerium schätzt den Bestand auf zirka 5,8 Millionen Tiere. Zu den Hauptabnahmeländer der Robbenfelle gehören China und Russland.

 


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite