Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 106

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den Antrag vorgesehenen Unterstützung auf österreichische Staatsbürger lässt sich mit der Unionsbürgerrichtlinie nicht vereinbaren.

Anlass zur Kritik gibt aber auch die Anspruchsvoraussetzung, dass die Anspruchswer­berin nicht im gemeinsamen Haushalt mit einer ihr gegenüber unterhaltspflichtigen Per­son leben darf. Diese Voraussetzung führt zu sehr widersprüchlichen Ergebnissen.

Ich möchte aber jetzt augrund meiner kurzen Redezeit gar nicht mehr auf diese wider­sprüchlichen Ergebnisse eingehen, sondern möchte abschließend, und zwar Bezug nehmend auf die Wortmeldung von Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein, noch auf zwei ganz wesentliche Grundsätze des österreichischen Sozialversicherungsrechtes hinweisen.

Eines der tragenden Prinzipien unseres Sozialversicherungswesens ist das Solidari­tätsprinzip. Solidaritätsprinzip bedeutet aber auch, dass wir einen Solidarausgleich zwischen denjenigen haben, die wenig verdienen, und denjenigen, die ein hohes Ein­kommen erzielen.

Ein zweiter Grundsatz unseres Sozialversicherungssystems ist das sogenannte Terri­torialitätsprinzip. Das heißt, wir stellen nicht auf die Staatsbürgerschaft ab, sondern stellen darauf ab, dass der Beschäftigungsort im Inland gelegen ist.

Ich sehe keinen Grund dafür, dass wir von diesen beiden Prinzipien nur aufgrund pole­mischer Reden abweichen sollten. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

14.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kuntzl mit 2 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Ab­geordnete.

 


14.05.42

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Klubobmann Strache, Ihre Fraktion hat uns heute zumindest zu einer, wahrscheinlich nicht ganz neuen Erkenntnis verholfen, nämlich, dass Hasspredigten auch dann um nichts besser werden, wenn sie in deutscher Sprache gehalten werden. (Abg. Strache: Die Meinungsfreiheit tut Ihnen weh!) – Meinungsfreiheit soll es in diesem Hause geben, aber Sie sollen sich als Abgeordnete im Rahmen dieses demokratischen Systems be­wegen. Das kann man auch von Ihnen und von Ihrer Fraktion verlangen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Strache: Die Wahrheit und die Meinungsfreiheit tun Ihnen weh!)

Da ich letztlich ein Mensch bin, der doch immer das Positive – auch in derartigen Vor­gängen – sucht, möchte ich sagen, dass ich schon sehr erleichtert bin darüber, wie dieses Haus auf derartige Hassanfälle, -ausfälle reagiert, und bin auch sehr erleichtert über die doch sehr breite Abgrenzung, die Sie hier erfahren haben, und möchte auch den Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP dezidiert sagen, dass ich ihre Haltung dazu sehr zu schätzen weiß. (Beifall bei der SPÖ.)

Zur ASVG-Novelle einige Bemerkungen: Ich bin sehr froh darüber, dass jetzt auf Initia­tive des Sozialministers damit begonnen wird, den Pensionsreformen, die Sie in den letzten Jahren vollzogen haben, wichtige Giftzähne zu ziehen. Die bessere Bewertung der Kinderbetreuungszeiten und die Verbesserung für pflegende Angehörige werden die Situation vor allem für Frauen verbessern. Für Frauen sind ja besonders jene Re­gelungen, die Sie in den letzten Jahren getroffen haben, Armutsfallen. Die Verlänge­rung der Durchrechnungszeiträume hat ja dazu geführt, dass es künftighin sehr, sehr kleine Frauenpensionen geben wird.

In diesem Zusammenhang möchte ich auch Bezug nehmen auf den Antrag des BZÖ hinsichtlich der monatlichen Unterstützung für Frauen über 60 Jahre. Bezeichnender-


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