Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 184

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeord­netem Höfinger das Wort. Sie haben sich eine Redezeit von 2 Minuten vorgenom­men. – Bitte.

 


18.23.01

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Staats­sekretärin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch auf der Galerie! Dieses Kraftfahrgesetz, das jetzt novelliert wird, wird, denke ich, doch in manchen Punkten zu oberflächlich behandelt. Herr Kollege Vilimsky, ich verstehe nicht – das muss ich auch dazusagen –, nur weil Sie vielleicht noch Verbesserungen und Erweiterungen vorsehen und diese Visionen haben, dass Sie diesem Gesetz nicht zustimmen, denn es geht in manchen Punkten sehr wohl in den Bereich der Sicherheit und auch des Umweltschutzes hinein, und daher sollte man auch diese Kraftfahr­gesetz-Novelle in dieser Form nicht ablehnen.

Vielleicht nur ganz kurz zwei Punkte: Wo geht es um den Bereich der Sicherheit? – Es ist aus meiner Sicht ein Meilenstein, dass zum ersten Mal Unternehmen, die Personen befördern, die verladen, die Spediteure oder Reiseveranstalter sind, sicherzustellen haben, dass die vertraglich vereinbarten Beförderungszeitpläne eingehalten werden, und dass es zum ersten Mal die Möglichkeit gibt, dass sie in diesem Zusammenhang auch verwaltungsstrafrechtlich belangt werden können. Ich denke, das ist etwas sehr Wichtiges, wo es genau in den Bereich der Sicherheit hineingeht – wenn wir an die Fahrzeiten denken, wo die Chauffeure oft genötigt werden, zu lange unterwegs zu sein –, dass hier der Auftraggeber einmal auch strafrechtlich belangt werden kann.

Das Zweite geht in den Bereich Umweltschutz hinein – Kollegin Hakl hat es ange­sprochen –: die Stärkung des kombinierten Verkehrs durch die Tonnenbeschränkung. Stimmt, das ist noch nicht das letzte Ziel, aber es ist ein wichtiger und richtiger Schritt in diese Richtung.

Auch ein Beispiel noch, das Frau Kollegin Moser erwähnt hat: die Kennzeichentafeln vorne bei Zugmaschinen. Wir haben in der Praxis bemerkt, diese lassen sich oft nicht anbringen, sie werden oft beschädigt bei den Tätigkeiten in der Landwirtschaft. Und wir haben in der Zwischenzeit auch „Licht am Tag“, das natürlich auch hier die Sicherheit verstärkt. Daher, denke ich, ist das eine sehr praktikable Lösung, dass diese Kenn­zeichentafeln vorne nicht mehr gebraucht werden.

Alles in allem, denke ich, doch ein sehr zustimmungswürdiges Gesetz, dem wir unsere Stimme geben sollten. (Beifall bei der ÖVP.)

18.25


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Es liegen mir dazu keine weiteren Wort­meldungen vor. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in Ziffer 136 der Bei­lagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kurt Eder, Mag. Kukacka, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in Ziffer 136 der Beilagen unter Berücksichtigung des Abänderungs­antrages der Abgeordneten Kurt Eder, Mag. Kukacka, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Jene Damen und Herren, die dafür eintreten, ersuche ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und angenommen.

 


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