Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 185

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zu­stimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen. Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend umwelt- und klimagerechteren Kfz-Verkehr durch Umsetzung der Empfehlungen des Achten Umweltkontrollberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag aus­sprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

18.26.3410. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (138 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Gefahrgutbeförderungsgesetz geändert wird (GGBG-Novelle 2007) (168 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich bitte als Erste Frau Abgeordnete Dr. Moser ans Rednerpult. Ihre freiwillige Rede­zeit­beschränkung beträgt 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.27.02

Abgeordnete Mag. Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Jedem von Ihnen ist klar: Bei Gefahrgut handelt es sich um sehr sensible Transportmaterien, bei Gefahrgut ist gerade die Verkehrssicherheit heraus­gefordert. Hier müssen besonders seriöse, besonders genaue, besonders sorgfältige Maßstäbe angewendet werden. – Das machen wir. Das macht auch das Bundesministerium für Inneres, das macht auch das Bundesministerium für Verkehr, und das macht auch die Arbeiterkammer.

Ich beziehe mich jetzt auf die Stellungnahmen zum Beispiel des Bundesministeriums für innere Sicherheit – Entschuldigung: für Inneres; „innere Sicherheit“ sagen ja Sie immer wieder –: Hier wird massiv Kritik daran geübt, dass für gewisse Dinge, die an sich der Fahrzeuginhaber, Verpacker oder Auftraggeber verantworten müsste, jetzt wieder der Lenker zu büßen hat. Ich darf dazu zitieren:

„Im einzig praktisch bedeutenden Fall“ dieser Anhaltung vor Ort – Anhaltung ist sozusagen die massivste Strafe vor Ort, wenn Gefahr im Verzug ist, wenn Vorschriften nicht eingehalten werden –, nämlich „gegenüber dem Lenker des Gefahren­guttrans­portes“, ist dieser aber von der Anwendung ausgeschlossen. – Das Innenressort übt also Kritik daran, dass Sie die Maßnahme der Anhaltung nicht effizient in diesem Gefahrgutbeförderungsgesetz umsetzen.

Auch die Arbeiterkammer, die sich an das Bundesministerium für Verkehr gewendet hat, fordert, dass „im ... Gesetzentwurf all jene Änderungen, die rein der nationalen Regelungskompetenz unterliegen und wesentliche Verwässerungen der ursprünglich strengen Bestimmungen im Interesse der Wirtschaft“ – leider! – „brachten, rückgängig gemacht werden“. – Sie haben verwässert, und dahinter standen natürlich Lobby­interessen, dahinter standen Einflussnahmen vonseiten der Wirtschaftskammer, dahin­ter standen nicht zuletzt auch Frächterinteressen!

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite