Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 229

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Donnerbauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Justizausschusses (218 d.B.) über die Regierungsvorlage (171 d.B.) be­tref­fend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die grenzüber­schreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union erlassen wird sowie das Firmenbuchgesetz, das Gerichtsgebührengesetz, das Rechtspflegergesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz 1965, das Umwandlungsgesetz, das Unter­nehmensgesetzbuch und das Übernahmegesetz geändert werden (Gesellschafts­rechts-Änderungsgesetz 2007 – GesRÄG 2007)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (171 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundes­gesetz über die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften in der Europäischen Union erlassen wird sowie das Firmenbuchgesetz, das Gerichts­gebührengesetz, das Rechtspflegergesetz, das GmbH-Gesetz, das Aktiengesetz 1965, das Umwandlungsgesetz, das Unternehmensgesetzbuch und das Übernahmegesetz geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2007 – GesRÄG 2007) in der Fassung des Ausschussberichtes (218 d.B.) wird wie folgt geändert:

Zu Artikel 6

(Änderung des Aktiengesetzes 1965)

In Z 12 lauten die ersten beiden Sätze des § 262 Abs. 13 Aktiengesetz wie folgt:

„(13) §§ 65, 102, 197, 225g, 225m, 234, 234a, 234b, 244, 253 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/XXXX treten mit 15. Dezember 2007 in Kraft. §§ 234a und 234b in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/XXXX sind auf Verschmelzungen anzuwenden, bei denen der Verschmelzungsbeschluss in der übertragenden Gesellschaft nach dem 15. Dezember 2007 gefasst wurde.“

Begründung

Diese Abänderung dient der Beseitigung eines Redaktionsversehens.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.50.18

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Nachdem wir es nach langer Zeit, auf europäischer Ebene seit einiger Zeit geschafft haben, auch europäische Rechtsinstitute, europäische Gesellschaften zu gründen, ist dies ein folgerichtiger Schritt zu einem gemeinsamen Mindestmaß an Schutz für Anleger, an gemeinsamen Vorschriften und einem einfacheren Auskennen in Europa im Falle der Verschmelzung von Kapitalgesellschaften, was natürlich auch schon vorher – ohne diesen gemeinsamen kleinsten Nenner – möglich war.

 


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