Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 240

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Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist wiederum einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

18.27.359. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (170 d.B.): Zusatz­protokoll gegen die Schlepperei von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität (220 d.B.)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen damit zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als erste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadlbauer mit 3 Minuten freiwilliger Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.28.09

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität umfasst drei Bereiche: den illegalen Waffenhandel, den Menschenhandel und schließlich die Schlepperei. Durch dieses dritte nun vorliegende Zusatzprotokoll gegen die Schlepperei soll durch ein Rechtsinstrument der Vereinten Nationen der Kampf gegen die Schlepperei mit gemeinsamen Standards weltweit erleichtert werden. Die Schlepperei an sich wird zum Straftatbestand, wobei die Gefährdung der Geschleppten als erschwerender Umstand anzusehen ist. Das ist das Besondere an dem Zusatzprotokoll.

Schlepperei ist ein globalisiertes Verbrechen. Die Wirtschaft hat sich globalisiert, die Industrie des Verbrechens auch. Schlepperorganisationen operieren weltumspannend wie multinationale Konzerne. Die Interpol schätzt, dass jährlich vier Millionen Men­schen über internationale Grenzen geschleust werden. Hunderttausend Menschen landen pro Jahr in Westeuropa. Die Schlepper verdienen jährlich bis zu 30 Milliarden Dollar. Schlepperei ist einer der größten Geschäftszweige, und die Tendenz war bisher steigend, weil es bislang ein relativ risikofreies Gewerbe war, im Gegensatz zum Beispiel zum Drogen- oder Menschenhandel.

Besonders positiv anmerken möchte ich, dass die Gefährdung der Geschleppten als erschwerender Umstand angesehen wird. Darüber hinaus werden die Geschleppten nicht kriminalisiert oder als Bedrohung gesehen, sondern als Opfer. Zum Schutz der Geschleppten wird nach Artikel 5 eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für ihr Handeln dezidiert ausgeschlossen.

Die Stammkonvention gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität betrifft die Justiz. Die nationale Umsetzung dieses Zusatzprotokolls gegen die Schlepperei betrifft aber auch das Außen- und das Innenministerium. Hier sind die zuständigen Stellen nun am Zug. Zum Beispiel gibt es in der Konvention einen Verweis auf die Zusammenarbeit mit und Verbesserung der sozioökonomischen Verhältnisse in Ländern, aus denen die Geschleppten sind, oder es wird von angemessener Hilfe für die Migranten und Migrantinnen gesprochen, oder es wird angeregt, Schulungen für Personen, die mit Geschleppten zu tun haben, durchzuführen.

Hier gilt es, nationale Maßnahmen zu treffen und internationale Projekte zu initiieren, um die Konvention mit Leben zu erfüllen und die Betroffenen bestmöglich zu unter-


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