Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll40. Sitzung / Seite 297

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eine abfertigungsähnliche betriebliche Vorsorge ermöglicht wird, ist, glaube ich, ein weiterer Beitrag zur Angleichung von Ansprüchen und Leistungen zwischen Arbeitneh­mern und Arbeitgebern. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist gut so!

Auch was den vorangegangenen Tagesordnungspunkt 11 betrifft, sind hier Maßnah­men zur Angleichung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern beschlossen worden. Viele Diskussionen, Gespräche und Interventionen haben stattgefunden. Verschiedene Argumente und Stellungnahmen wurden geprüft und bearbeitet. Das Ergebnis liegt vor. Ein Danke an all jene, die daran mitgewirkt haben! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.58


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit gelangen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz, das Einkommensteuergesetz, das ORF-Gesetz sowie weitere Gesetze geändert werden, 359 d.B.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz­antrag eingebracht.

Außerdem liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung der Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde zunächst über die von dem erwähnten Zusatzantrag sowie dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile des Gesetzentwurfes der Reihe nach und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes ab­stimmen lassen. (Unruhe im Saal.) – Ich bitte um ein bisschen Ruhe!

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung er­forderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordne­ten fest.

Die Abgeordneten Mag. Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Z 4a in Artikel 1 des Gesetzent­wurfes bezieht.

Wer sich dafür ausspricht, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Z 28 5. Teil in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein bejahendes Zei­chen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

 


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