Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 272

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der Schaffung von besseren, zusammenhängenden Formen die Rede, ferner liest man in diesem Papier von der Individualisierung des Unterrichts, von Lehrerteams, die zusam­menarbeiten sollen, von jahrgangsübergreifenden Formen, von einer besseren Aufteilung des Schuljahrs, um Schwerpunkte setzen zu können. All das hat im Übrigen auch schon die Zukunftskommission vorgeschlagen. Nur davon steht im Gesetz leider nichts. Das ist eine Willenskundgebung. Sie inserieren im Übrigen in allen möglichen Zeitungen, dass das stattfindet, im Gesetz steht das aber nicht. Davon ist nichts zu finden.

Ich meine: Je mehr davon umgesetzt wird, desto besser. Wenn Sie allerdings in den Inseraten sagen, dass es keine Leistungsgruppen in den Modellschulen gibt, und dann im Gesetz steht, dass es zu einer inneren Differenzierung, aber temporär auch zu einer äußeren Differenzierung kommt, dann würde mich schon interessieren: Was ist denn eine temporäre äußere Differenzierung, wenn keine Leistungsgruppe? Vielleicht kann man das sonst noch irgendwie erklären, dass man irgendwen irgendwohin schickt! Im Prinzip versteht man allerdings unter diesem Wording Leistungsgruppen. Und das steht auch im Gesetz.

Dritter und zentraler Punkt: Wie wird das jetzt umgesetzt? – Da werden sich die betroffenen Eltern möglicherweise auch noch rechtlich anderswo wiedersehen.

Frau Bildungsministerin, Frau Unterrichtsministerin, Sie haben im Vorfeld gesagt, dass Sie wollen, dass Beteiligte abstimmen. Das war Ihre Kernvoraussetzung für diesen Kompromiss. Sie haben gesagt, dass Sie nicht zustimmen, wenn das nicht kommt. Jetzt haben wir eine Gesetzesvorlage, gemäß welcher Unbeteiligte über Betroffene abstimmen. Es stimmen nämlich nicht die Eltern der Kinder ab, die in den Schul­versuch integriert werden sollen, sondern die Eltern, die jetzt Kinder am Standort haben. In einer Hauptschule stimmen also vermutlich heuer im Februar alle Eltern der Kinder, die jetzt die erste bis vierte Klasse Hauptschule besuchen, ab, ob im nächsten Jahr für Kinder anderer Eltern ein Schulversuch stattfinden darf. Das geht deren Kinder gar nichts an!

Außerdem bestimmen Sie jetzt auch noch, dass zwei Drittel dieser Eltern kommen und zustimmen müssen, damit das überhaupt möglich ist. Das muss man sich einmal vorstellen! Da wird über etwas abgestimmt, was die Leute gar nicht betrifft, und auch noch eine Zweidrittelgrenze eingeführt! Wenn Sie mit diesem Gesetzestext eine Abstim­mung durchführen und 65 Prozent kommen, dann können Sie sagen: Schön, dass Sie gekommen sind! Sie können aber gleich wieder gehen, denn die 35 Prozent, die nicht gekommen sind, haben schon entschieden! Das reicht nämlich. Damit kann ein gültiger Beschluss gar nicht zustande kommen. Das ist der Text dieser Geset­zesvorlage. Das wurde übrigens von Bernd Schilcher und auch von den Verfas­sungsrechtlern mittlerweile bestätigt.

Das ist mehr, als im Nationalrat für eine Verfassungsbestimmung erforderlich ist. Da muss nämlich die Hälfte anwesend sein, und zwei Drittel müssen zustimmen. Bei den Modellregionen müssen schon zwei Drittel überhaupt hingehen, damit abgestimmt werden kann, und zwei Drittel müssen zustimmen. Jede Stimmenthaltung, jeder, der nicht hingeht, bedeutet eine Nein-Stimme. – Das ist dieser Gesetzentwurf!

Um zumindest eine Chance für einen Ausweg zu bieten, bringen wir auch einen Abän­derungsantrag zum § 7 ein, obwohl wir das Gesetz ablehnen werden, und zwar:

Abänderungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

 


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