Zur Aussage, dass mit der Grundsicherung dieses Problem weit besser abgedeckt wäre und dass man auch bedenken muss, dass auch andere Bevölkerungsgruppen in Armut leben, und so weiter: Es ist natürlich richtig, dass es auch andere armutsgefährdete Gruppen gibt. Allerdings verdient diese Gruppe, nämlich die der Mütter, die im Alter in Armut leben, schon eine besondere Beachtung, denn es ist ja geradezu ein Absurdum, dass genau jene, die mit ihrer Lebensleistung, nämlich dass sie Kinder erzogen haben, dafür sorgen, dass die Alterssicherung des Staates im Gesamten gesichert ist, dann individuell diese Alterssicherheit nicht genießen können. Das ist eine besondere Sache, die man auch besonders betrachten muss. (Anhaltende Unruhe im Saal.)
Insofern ist das Anliegen, das in diesem Antrag vorgelegt wird, natürlich überaus berechtigt, und es war seit jeher ein familienpolitisches ceterum censeo der FPÖ – und das hat sich offenbar auch trotz allem weiter vererbt –, dass hier eine Lösung gesucht und geschaffen werden muss. Was die konkrete Ausführung allerdings betrifft, kann man skeptisch sein. (Abg. Dr. Graf: Da ist es so laut, da hört man überhaupt nichts!)
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Ich bitte um ein bisschen Ruhe! Die Rednerin fühlt sich gestört. – Danke.
Abgeordnete Barbara Rosenkranz (fortsetzend): Ich möchte dem Anliegen, dass auch Mütter und vor allem Mütter eine Pension haben müssen, wenn der Gerechtigkeit nur einigermaßen Genüge getan werden soll – das wäre schon gut –, Gehör verschaffen. (Beifall bei der FPÖ.)
Aber was die konkrete Ausführung betrifft, so denke ich, dass schwere Mängel zu finden sind. Zum Ersten ist es eine Kann-Bestimmung, kein Rechtsanspruch. Das ist auch vom Sinngehalt her keine ideale Sache. Es kann nicht im Ermessen liegen, ob man dieses wirklich ganz besonders gut begründbare Recht auch gewährt.
Zum Zweiten ist die Formulierung über den Bezug ungeheuer einschränkend. Sie hatten, als Sie in Kärnten das so genannte Müttergeld einmalig ausgezahlt haben – ich habe mir das heraussuchen lassen –, 10 900 Anträge. Mit dem eingeschränkten Zugang und diesen einschränkenden Bestimmungen haben Sie bis jetzt, obwohl das monatlich in Kärnten ausbezahlte Kindergeld jetzt schon mehrere Monate in Kraft ist, erst 2 000 Anträge bekommen. Sie schließen also sehr viele Frauen, die auch Kinder erzogen haben, über 60 sind und in Armut leben, aus, zum Beispiel durch die sehr unglückliche Bestimmung, dass nur jene Frauen es in Anspruch nehmen können, die nicht im gemeinsamen Haushalt mit einer unterhaltspflichtigen Person, sprich mit ihrem Ehemann leben. Das ist eigentlich eine eher eigenartige Einschränkung. Wer in aufrechter Ehe mit seinem Ehemann lebt, bekommt diese Leistung nicht.
Dennoch: Es wird über dieses Problem immer wieder zu reden sein, und es ist – noch einmal – eine besondere Gruppe, die es hier zu berücksichtigen gilt.
Darüber hinaus wird man aber den Grundkonstruktionsfehler der Pensionsversicherung irgendwann einmal ernsthaft überlegen und beheben müssen, den Grundkonstruktionsfehler nämlich, dass die allgemeine Pensionsversicherung, so wie wir sie haben und wie sie in Mitteleuropa üblich ist, aber grundsätzlich jede Alterssicherung natürlich mit Kindern steht oder fällt. Es kann nicht so sein, dass man ein System schafft, das genau jene, die es maßgeblich aufrechterhalten, benachteiligt. Das ist der klassische Fall eines Systems, das sich selbst das Wasser abgräbt. Das ist der Grundfehler.
Es haben auch Wissenschafter bei der Einführung der allgemeinen Sozialversicherung ausführlich darauf hingewiesen, dass der allgemeinen Alterssicherung auch eine Berücksichtigung der Leistung der Kindererziehung gegenüberstehen muss. Das leistet der Familienlastenausgleich aber nur ganz peripher. In Österreich hat man das nicht berücksichtigt. Ich kenne das Zitat von Adenauer. Er hat dazu flapsig gesagt: Kinder
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