Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll124. Sitzung / Seite 142

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SPÖ. Abg. Mag. Kogler: Deshalb schickt die ÖVP die ganze Post Zwischenruf des Abg. Scheibner.)

Zum Zweiten: Ich erinnere mich, dass der Kollege Pilz im Besonderen dauernd aus Akten zitiert, die ihm aus Ministerien, von Beamten oder von wem auch immer, zuge­spielt werden, und kein Mensch dieses Hauses findet irgendetwas daran, wenn der Kollege Pilz das macht. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen. Abg. Grosz: Also ihr verteidigt’s diese Methoden?! Unglaublich!) – Der Hooligan-Sektor möge ruhig sein, bitte! (Rufe bei BZÖ, FPÖ und Grünen: Unglaublich!)

Und wenn – einen Satz noch, Frau Präsidentin – dasselbe einem ÖVP-Abgeordneten widerfährt, dass er so ein Schriftstück anonym zugeleitet bekommt, dann wird von dieser selben Stelle ein Riesenskandal daraus gemacht. Da kann der Kollege Singer nichts dafür. Er weiß selber nicht, woher er dieses Dokument bekommen hat und von wem. (Beifall bei der ÖVP. Zwischenrufe bei BZÖ und Grünen.)

15.54

15.54.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Kopf, für die Aussage „Hooligan-Sektor“ erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.) – Es ist auch nicht notwendig, einen Applaus zu geben! Das ist eine Vereinbarung, die wir geschlossen haben.

Zum Zweiten möchte ich nur daran erinnern, wie notwendig es ist, dass wir jene Debatte zu Ende bringen, die gut begonnen hat, nämlich die Neuregelung des Immu­nitätsrechts, denn damit wäre natürlich ein Riesenschritt in Richtung Lösung all dieser immer wieder aufgeworfenen Fragen gegeben. Ich hoffe, dass wir auch hier zu einem guten Abschluss kommen. (Abg. Mag. Stadler: Aber das erklärt den Briefverkehr nicht!)

Es gibt noch eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung von Herrn Abgeordnetem Öllinger. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Da ist der Pilz der Experte!)

 


15.54.55

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Kopf, Sie haben zwar einige Punkte angesprochen, die nicht unrelevant sind, also den Umstand, dass die Staatsanwaltschaft auch in Verfahren wegen des Begehrens einer Auslieferung an das Parlament herantritt, wo es offen­sichtlich ist, dass sie nicht an das Parlament herantreten müsste oder sollte, aber das ist nicht der Punkt.

Der Punkt, um den es hier geht – und deshalb finde ich das Begehren durchaus verfol­genswert –, ist der Umstand, dass der Abgeordnete Singer in seinem Redebeitrag aus einem Brief zitiert hat, der dem Abgeordneten Singer nicht zugänglich sein dürfte und eigentlich niemandem in der ÖVP zugänglich sein dürfte, der nur an den Abgeordneten Grosz gerichtet war. (Abg. Kopf: Das stimmt! Zwischenrufe der Abgeordneten Klikovits und Grosz.)

Der Brief war an den Abgeordneten Grosz gerichtet, und es wurde vom Rednerpult aus vom Abgeordneten Singer aus diesem Brief an den Abgeordneten Grosz zitiert – sogar mit der Bemerkung: Ich stelle Ihnen das Schreiben zur Verfügung! –, wie das Protokoll ergibt. (Abg. Kopf: Wie oft macht das der Pilz, bitte?!)

Das heißt, wir haben es hier wirklich mit dem ernsthaften Vorwurf der Verletzung des Briefgeheimnisses und möglicherweise auch dem Verdacht des Amtsmissbrauches zu tun – und das, Herr Abgeordneter Amon, in diesem Fall durch eine Behörde, möglicherweise. (Beifall bei Grünen und BZÖ. Zwischenrufe bei der ÖVP.)

15.56

 


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