Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll137. Sitzung / Seite 194

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Jannach, Jarmer, Jury;

Karlsböck, Kaufmann-Bruckberger, Kitzmüller, Kogler, Korun, Kunasek;

Lausch, Lichtenecker, Linder, List, Lugar Robert;

Markowitz, Mayerhofer, Moser, Mühlberghuber, Musiol;

Neubauer Werner;

Öllinger;

Petzner, Pilz, Pirklhuber, Podgorschek;

Riemer, Rosenkranz;

Scheibner, Schwentner, Spadiut, Stefan, Steinhauser, Strache, Strutz;

Themessl;

Unterreiner;

Van der Bellen, Venier, Vock;

Walser, Westenthaler, Widmann Rainer, Windholz, Winter;

Zanger, Zinggl.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Steindl, Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die gemeinsame Aufga­be von Bund, Ländern und Gemeinden zur Konsolidierung der Staatsfinanzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen. (E 216.)

Wir gelangen nun zur verlegten Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf be­treffend Bundesgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre, das Bundesbezügegesetz und das Bezügege­setz geändert werden, in 1604 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Pendl, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf ein Bundesverfassungsgesetz enthält sowie der er­wähnte Abänderungsantrag sich darauf bezieht, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesen­heit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Pendl, Wöginger Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffer 2 eingebracht.

Wer diesen Abänderungen beitritt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mehrheit­lich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich hier die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

 


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